Ein Krankenbett wird durch einen Gang im Krankenhaus geschoben.
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Krankenhaus (Symbolbild)

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Krankenhausreform: Drei Bundesländer lassen Gutachten erstellen

Die Kritik aus Bayern an der geplanten Krankenhausreform war zuletzt besonders laut. Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wurde nun ein Rechtsgutachten angefordert. Das soll klären, ob die Reform verfassungsgemäß ist.

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Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollen die geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Das kündigte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) an. Die drei Landesregierungen haben dafür an der Augsburger Universität ein Rechtsgutachten angefordert.

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Die Länder wollen wissen, ob durch die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestrebte Reform zu weit in die Kompetenz der Bundesländer hineinregiert wird. "Krankenhausplanung ist Ländersache", sagte Holetschek. Natürlich gebe es eine Verzahnung zwischen Planung der Kliniken und der Vergütung. "Wir wollen wissen, wo die rote Linie ist, ab der der Bund die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder verletzt", erklärte der bayerische Gesundheitsminister.

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Bundesregierung: Kliniknetz in drei Versorgungsstufen

Die Pläne der Ampel-Koalition in Berlin zielen darauf ab, das gewachsene Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Unikliniken.

Das Ländergutachten soll der Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger erstellen. Er ist Ordinarius für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Uni Augsburg.

Deutliche Kritik aus Bayern

Die bayerische Staatsregierung, die Landkreise und Städte sowie die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) hatten zuletzt vehement Front gegen die geplante Krankenhausreform gemacht. Spitzenvertreter aller Seiten warnten nach einer Kabinettssitzung Mitte Februar in teils drastischen Worten vor verheerenden Folgen für die bayerische Krankenhauslandschaft.

Landkreistagspräsident Thomas Karmasin (CSU) sprach seinerzeit von einer "Schneise der Verwüstung", die diese Reform durch Bayern ziehen würde. 40 Prozent aller Geburtshilfe-Stationen würden der Reform zum Opfer fallen, argumentierte er. Der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, Roland Engehausen, sagte, die Folgen der Reform wären "zerstörerisch". In Bayern würden viele Kliniken keine vollumfängliche Versorgung mehr sicherstellen können, es drohe ein "Kahlschlag".

Bei einer Diskussionsrunde zwischen Bund und Ländern Ende Februar sah es jedoch nach einer Annäherung im Streit aus. Bundesgesundheitsminister Lauterbach erklärte bei den Gesprächen, er sei offen für flexiblere regionale Lösungen, er poche aber auf einheitliche Regeln. Bayerns Ressortchef Holetschek wertete das als positives Signal.

Bayern und zwei weitere Länder wollen die geplante Krankenhausreform der Ampel-Regierung auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen.
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Bayern und zwei weitere Länder wollen die geplante Krankenhausreform der Ampel-Regierung auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen.

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