Die Kindergrundsicherung bringt für Familien einige Änderungen
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Die Kindergrundsicherung bringt für Familien einige Änderungen

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Kindergrundsicherung: Was sich für betroffene Familien ändert

2025 soll sie kommen, die so lange umstrittene Kindergrundsicherung. Sie fasst mehrere Familienleistungen zusammen, das Antragsverfahren soll einfacher werden – und für manche gibt es sogar etwas mehr Geld. Hier die wichtigsten Informationen.

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Nach langen Verhandlungen unter Vermittlung des Bundeskanzlers haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) in Berlin einen Kompromiss zur Finanzierung der Kindergrundsicherung vorgestellt. Sie soll 2025 eingeführt werden.

Mehr Geld für alle wird es dann entgegen den Wünschen von Paus nicht geben - aber einige gezielte Verbesserungen für bestimmte Gruppen und Änderungen im Verfahren für viele Anspruchsberechtigte. Hier die wichtigsten Neuerungen.

Was ändert sich für die Familien?

Das Kindergeld, das Bürgergeld, die Sozialhilfe für Kinder sowie der Kinderzuschlag werden mit der neuen Grundsicherung zusammengefasst. Wie bisher wird das Kindergeld automatisch ausgezahlt. In der Kindergrundsicherung wird es als "Garantiebetrag" bezeichnet.

Über den künftigen "Zusatzbetrag" sollen je nach Einkommen der Eltern und Alter der Kinder laut Familienministerin Paus 5,6 Millionen armutsbedrohte Familien Hilfen "schneller, einfacher und direkter" erhalten. Er entspricht dem heutigen Bürgergeld beziehungsweise der Sozialhilfe für Kinder oder dem Kinderzuschlag für Eltern, die ein eigenes Einkommen haben, aber so wenig verdienen, dass sie ohne den Zuschlag Bürgergeld für ihre Kinder beantragen müssten.

Neu ist, dass die Eltern künftig vom Amt darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Anträge sollen vereinfacht und online gestellt werden können.

Was kostet die Kindergrundsicherung den Staat zusätzlich?

Für 2025 sollen 2,4 Milliarden Euro mehr im Haushalt des Bundesfamilienministeriums eingestellt werden. Davon sollen Verwaltungskosten und die ersten Verbesserungen bezahlt werden. Wenn zehn Prozent der berechtigten Familien zusätzlich den Kinderzuschlag beantragen, steigen die Ausgaben Familienministerin Paus zufolge bis zum Jahr 2028 auf möglicherweise sechs Milliarden Euro.

Das Bundesfamilienministerium geht davon aus, dass bislang nur 35 Prozent der berechtigen Familien den Kinderzuschlag beantragen und erhalten.

Wer profitiert von welchen Neuregelungen?

Laut Bundesfinanzminister Lindner wird es keine generellen Leistungsverbesserungen für alle Kinder geben, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Aber es gibt Leistungsverbesserungen für einzelne Gruppen.

So sollen Alleinerziehende besser gestellt werden, indem ihnen der Unterhalt für ihre Kinder auf die Kindergrundsicherung nicht so stark angerechnet wird wie heute auf das Bürgergeld oder die Sozialhilfe. Künftig dürfen sie, je nach Höhe des Unterhalts, bis zu 55 Prozent dieses Einkommens behalten, heute sind es höchstens 20 Prozent. Sobald die Kinder das Schulalter erreicht haben, wird diese Neuerung nur beibehalten, wenn der alleinerziehende Elternteil für mindestens 600 Euro im Monat sozialversicherungspflichtig arbeitet. Das soll den Anreiz steigern, erwerbstätig zu sein.

Inwiefern die staatlichen Leistungen für Schulkinder und Jugendliche steigen, hängt von der Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums ab. Das ist die Summe, die für Essen, Kleidung und Wohnen ausreichen muss, aber auch, um trotz relativer Armut am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Der seit Juli 2022 gezahlte Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat für armutsbedrohte Kinder bleibt erhalten und wird Teil des Existenzminimums. Außerdem sollen die Ausgaben für den Familienhaushalt stärker als Teil des Existenzminimums der Kinder gewichtet werden.

Werden Zuschüsse für Schulsachen und Vereinsbeiträge Teil der Kindergrundsicherung?

Nein, anders als von Paus gewünscht, werden die Sachleistungen für Schulsachen und Freizeit nicht in Pauschalen umgewandelt. Eltern müssen auch weiterhin die Hilfen für Schulsachen und den Teilhabe-Betrag von 15 Euro im Monat extra beantragen. Das soll aber einfacher werden.

Wie geht es im Gesetzgebungsverfahren weiter?

Familienministerin Paus möchte den in der Koalition geeinten Gesetzentwurf im September dem Bundeskabinett zur Billigung vorlegen. Zuvor werden noch die einschlägigen Verbände und die Bundesländer in das Verfahren einbezogen. Danach beraten dann Bundestag und Bundesrat über das Gesetz.

Mit Informationen von epd

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