Tierwohl scheitert häufig an der Bürokratie
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Tierwohl scheitert häufig an der Bürokratie

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Gesetzesentwurf: Weniger Bürokratie, mehr Tierwohl?

Tierwohl scheitert zu häufig an der Bürokratie, so sieht es das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen. Deshalb fordert es im Bundesrat, den Bau von Tierwohlställen in ganz Deutschland zu erleichtern. Von den Grünen kommt Widerspruch.

Landwirte stünden häufig in den Startlöchern und würden gerne in mehr Tierwohl investieren, doch ihr Engagement werde durch Vorgaben ausgebremst, sagt die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU). Deshalb fordert sie Erleichterungen im Baurecht.

Definition soll klären, was Tierwohl eigentlich ist

Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen hat dazu am Freitag einen Gesetzesentwurf im Bundesrat eingebracht. Er umfasst drei Gesetze, die zu mehr Tierwohl führen sollen. Erstes Kernstück ist ein eigenständiges Tierwohlgesetz, das klarstellen soll, was unter "Tierwohl" zu verstehen ist. Bisher gibt es keine Definition, die rechtlich einheitlich ausgelegt wird. Das kann zu Unsicherheiten bei Landwirten und Behörden führen. In Zukunft soll von Tierwohl gesprochen werden, wenn Tiere ihren natürlichen Verhaltensweisen nachgehen können und ihr Wohlbefinden über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus befördert wird.

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Zweitens soll der Bau von Tierwohlställen erleichtert werden. In Zukunft sollen Ställe, die nicht mehr für die Tierhaltung genutzt werden, nach sieben Jahren ihre Betriebserlaubnis verlieren und damit mehr Entwicklungspotenzial für verbleibende Betriebe schaffen.

Bei Naturschutzabwägungen mehr Gewicht fürs Tierwohl

Drittens: Bislang kommt es unter der jetzigen Gesetzeslage immer wieder vor, dass Tierwohlställe aufgrund von Umweltschutzbedenken nicht gebaut werden. Zum Beispiel, weil bei einem offenen Schweinestall mit Auslauf mehr Ammoniak nach draußen dringt als bei einem konventionellen geschlossenen Stall nach gesetzlichem Mindeststandard. Durch Anpassungen im Naturschutzrecht soll Tierwohl in Zukunft mehr Gewicht bekommen. Einen automatischen Tierwohlvorrang wird aber nicht angestrebt.

Grüne lehnen Entwurf ab

Schon vor der Sitzung am Freitag war klar: Der Gesetzesentwurf aus Nordrhein-Westfalen wird vor einer Entscheidung zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen, die sich Ende Februar damit befassen. Bereits am Freitag kam eine Gegenrede von Ophelia Nick vom Bündnis 90/Die Grünen. Sie ist Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und lehnt den Entwurf ab. Zu unkonkret und zu wenig, argumentiert sie. Die Bundesregierung wolle die Politik der kleinen Schritte beenden und das gesamte System ändern. Dieser Entwurf leiste dazu keinen Beitrag.

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