Schülerinnen und Schüler bei einer Gruppenarbeit
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Was bringt das Grundgesetz eigentlich jungen Menschen?

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Das Grundgesetz im hohen Alter – Was bringt es jungen Menschen?

Das Grundgesetz selbst ist schon alt – 75 Jahre. Das führt zu der Frage: Was bringt es eigentlich jungen Menschen? Wir haben einen speziellen Blick hineingeworfen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die 61 Männer und vier Frauen, die das Grundgesetz verfasst haben, waren schon 1949 nicht mehr die Jüngsten. Das könnte ein Indiz dafür sein, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht so sehr im Vordergrund standen. Aber es war Ende der 40er Jahre eben auch eine andere Zeit. An Schulen gab es noch die Prügelstrafe.

Sicherung der Demokratie im Mittelpunkt

In der Nachkriegszeit richteten die Männer und Frauen des Grundgesetzes den Fokus auf die Sicherung der demokratischen Grundprinzipien. Es ging um Menschenrechte und darum, autoritäre Strukturen, die zum Machtmissbrauch führen könnten, zu verhindern. Man zog Lehren aus Nazi-Deutschland.

Kinderrechte spielten demgegenüber keine so große Rolle – obwohl die Präambel des Grundgesetzes den Schutz und die Förderung der Menschenwürde und der Rechte aller Menschen betont und damit natürlich auch die Rechte der Kinder. Das musste man zwischen den Zeilen herauslesen. Eine ausdrückliche Anerkennung von Kinderrechten erfolgte erst später, insbesondere durch die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992.

Was hat die Jugend des Jahres 2024 davon?

Zunächst einmal: Kinder und Jugendliche genießen dieselben Grundrechte wie alle Menschen. Junge Menschen haben zum Beispiel ein Recht auf Bildung (Artikel 7), das Recht auf Gleichbehandlung (Artikel 3), auf Meinungsfreiheit (Artikel 5) und auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8).

Diese Rechte ermöglichen eine Schulbildung für alle und garantieren, die eigene Meinung sagen, sich versammeln und demonstrieren zu können. Das Grundgesetz schützt auch junge Menschen vor Diskriminierung und willkürlichen Eingriffen. Artikel 3 besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass niemand aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, aufgrund seines Glaubens, religiöser oder politischer Anschauung, seiner Behinderung, seines Alters oder seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Dieser Artikel stellt sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Rechte und Chancen haben und dass Diskriminierung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens verboten ist. Das gilt für jung und alt gleichermaßen.

Was konkret bringt mir das Grundgesetz?

Wenn du unzufrieden bist mit der Arbeit der Bundesregierung, dann darfst du dich in Berlin vor das Kanzleramt oder den Bundestag stellen und dort deine Meinung vertreten. Du darfst frei reden, demonstrieren und Flyer verteilen. Es gibt zwar auch Vorgaben, beispielsweise ist eine Demo anzumelden, aber grundsätzlich steht es jedem frei, seine Meinung kundzutun. Aufrufe zu Straftaten sind natürlich verboten.

Für Kinder und Jugendliche ist insbesondere der Artikel 6 (Schutz von Ehe und Familie, Erziehung) von Bedeutung. Dieser Artikel verpflichtet den Staat, die Pflege und Erziehung der Kinder zu fördern und die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen. Artikel 6 schafft die Grundlage, dass Kinder und Jugendliche in einer liebevollen und unterstützenden Umgebung aufwachsen können und dass ihre Bedürfnisse Beachtung finden sollen.

Man sollte sich auch mal den Artikel 12, die Berufsfreiheit, anschauen. Nach Abschluss der Schule hat jede und jeder die freie Berufswahl, egal ob er oder sie Maler, KfZ-Mechatroniker oder Richter werden möchte. Die Grenzen setzt man sich selbst. Der Staat darf dazu keine Vorgaben machen.

Welche Pflichten habe ich?

Das Grundgesetz gewährt nicht nur die Rechte, sondern es legt auch Pflichten fest. Wenn mir selbst Menschenwürde garantiert wird, darf ich sie bei anderen nicht verletzen. Dies schließt die Verpflichtung ein, Diskriminierung, Hassrede und andere Formen von Menschenrechtsverletzungen zu unterlassen.

Auch die Wehrpflicht steht nach wie vor im Grundgesetz. In Artikel 12a ist sie geregelt. Der Gesetzgeber hat die Wehrpflicht 2011 zwar ausgesetzt, aber diese "Pflicht" könnte bei Bedarf wieder eingeführt werden.

Wie steht es um das Grundgesetz in Bayerns Schulen?

Verfassungsviertelstunde nennt es sich, wenn Lehrer und Schüler einmal pro Woche über die bayerische Verfassung und das Grundgesetz sprechen sollen. Der Bayerische Landesverein für Heimatpflege hat den Vorschlag gemacht und das Kultusministerium kümmert sich darum, will bis Juni dieses Jahres ein Konzept vorlegen. Bei den Schülern soll das Bewusstsein geschaffen werden, wie wichtig und bedeutend die Verfassung ist.

An den Schulen soll gesprochen werden über Menschenwürde, über die Achtung der Menschenrechte, den Schutz von Minderheiten und über die Glaubensfreiheit. Übrigens, auch im Grundgesetz findet sich etwas zum Thema Schule. Artikel 7 legt fest, dass das gesamte Schulwesen unter Aufsicht der staatlichen Behörden steht und eben jeder und jede ein Recht auf Bildung hat. Die Schulpflicht ist eine konkrete Umsetzung dieses Rechts.

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