Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel in
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Auch am Wahltag verbreiten sich Gerüchte zur Bundestagswahl. Was ist dran? Der #Faktenfuchs hat die Behauptungen im Blick.

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Der #Faktenfuchs hat Falschmeldungen zur Wahl im Blick

Der #Faktenfuchs nimmt Behauptungen zur Wahl in diesem Artikel fortlaufend unter die Lupe. Von Laschets Stimmzettel bis hin zu angeblich offenen Wahlurnen - auch am Wahltag verbreiten sich Gerüchte zur Bundestagswahl. Was ist an ihnen dran?

Die wichtigsten Faktenchecks zur Bundestagswahl in Kürze

Nein, Wahllokale dürfen keine mobilen Urnen im Freien aufstellen (28.09., 14:00)

Schon vor der Wahl beschäftigte User in den sozialen Netzwerken die Frage, ob Maskenverweigerer versuchen könnten, den Wahlablauf zu stören. Auch Wahlvorstände bereiteten sich auf mögliche Provokationen vor: In Köln, das berichtete der WDR zwei Tage vor der Bundestagswahl, wollten einige Wahlvorstände deshalb mobile Wahlurnen im Freien aufstellen. Ein Vorgang, der insbesondere in den sozialen Netzwerken für Ärger sorgte: Menschen mit körperlichen Behinderungen, die nach eigenen Aussagen oft keinen Zugang zu Wahllokalen haben, fühlten sich übergangen: Um Provokateure kümmere man sich mehr als um sie. Doch sind mobile Wahlurnen – wie die Stadt Köln sie plante – überhaupt erlaubt?

Der stellvertretende Wahlleiter von Bayern, Karsten Köhne, ist sich sicher: Nein. Das gehe, so Köhne, aus der Bundeswahlordnung (BWO) hervor. In §46 steht, dass in „Wahlräumen“ gewählt werde. In §50 BWO ist zudem festgehalten, dass in jedem Wahlraum eine oder mehrere „Wahlkabinen mit Tischen“ einzurichten seien, „in denen der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und falten kann“.

Auch der Landeswahlleiter von Nordrhein-Westfalen sieht das auf Nachfrage des #Faktenfuchs so. Mobile Wahlurnen seien „im Bundeswahlrecht nicht vorgesehen“. Man habe das auch am Wahltag selbst nochmal in Richtung der Stadt Köln klargestellt.

Auf Nachfrage des #Faktenfuchs stellt die Stadt Köln klar: Mobile Wahlurnen seien am Wahltag auch nicht zum Einsatz gekommen. Man habe ein solches Vorgehen für Menschen diskutiert, die – aus medizinischen Gründen – keine Maske tragen dürfen, es dann nach einem Hinweis der Bundeswahlleitung aber verworfen. Stattdessen habe man sich entschieden, für maskenbefreite Wähler den Raum – bis auf den Wahlvorstand – freizumachen und den Raum danach zu desinfizieren.

Nein, Wahlhelfer müssen den Personalausweis im Wahllokal nicht zwingend überprüfen (27.09., 00:10 Uhr)

Auf Twitter wundern sich viele Nutzer darüber, dass sie bei der Abstimmung im Wahllokal nicht gebeten wurden, sich auszuweisen - zumal an vielen Stellen im Internet zu lesen ist, man solle seine Ausweispapiere mitbringen. Auch der Bundeswahllleiter hatte dazu aufgefordert. “Hahaha in hallstadt braucht keiner ein Ausweis zur Wahl wie geht das denn (sic)”, schreibt ein User auf Twitter. “Also ich bin aus Land Brandenburg und da unterließen die Wahlhelfer total sich den Ausweis zu zeigen (sic). Für mich ist diese Wahl ungültig ob der massiven Fehler, aber ich bin ja nur ein Bürger”, schreibt ein Anderer.

Doch stimmt das? Wird die Wahl ungültig, wenn die Ausweispapiere der Wählenden nicht eigens überprüft werden? Nein, das teilt auf eine Nachfrage hin auch der Bundeswahlleiter auf Twitter mit: In der Regel reiche im Wahllokal "die Vorlage der Wahlbenachrichtigung. Bei Identitätszweifeln kann der Wahlvorstand das Vorzeigen eines Lichtbildausweises verlangen (z.B. Perso, Reisepass o. Führerschein)." Erklärend heißt es dazu auf der Internetseite des Bundeswahlleiters: Dies sei vor allem dann der Fall, wenn jemand die Wahlbenachrichtigung nicht dabei habe. Die Stimme wird also nicht ungültig, wenn kein Ausweis vorgezeigt werden muss.

Gibt es völkisch-nationale Strömungen in der AfD? (27.09., 00:05 Uhr)

Behauptung: Auf die Aussage des ZDF-Chefredakteurs Peter Frey in der sogenannten Elefantenrunde, dass ein Teil der AfD eine “völkische Radikalopposition” sei, entgegnete die Co-Vorsitzende Alice Weidel: “Ich möchte das zurückweisen, was Sie gerade gesagt haben. Völkisch-national - das gibt es bei uns nicht.”

Hintergrund: In der AfD gibt es rechtsextreme Tendenzen. Seit 2020 stuft das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den Zusammenschluss “Der Flügel” als “erwiesen rechtsextremistische Bestrebung” ein, heißt es im aktuellen Bericht der Behörde. Demnach gehören mindestens 20 bis 30 Prozent der AfD-Mitglieder diesem Personenzusammenschluss an. Grund für die Einschätzung des BfV sei die “fortgesetzte Verbreitung völkischer und fremdenfeindlicher Positionen”. Nach der Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung löste sich der Flügel offiziell auf. Laut BfV gibt es allerdings weiterhin Aktivitäten. “Ungeachtet dieser formalen Selbstauflösung waren im Berichtsjahr 2020 weiterhin Fortsetzungsaktivitäten des Personenzusammenschlusses zu beobachten”, heißt es in dem Bericht. Auch ehemalige “Flügel”-Akteure wie Björn Höcke oder Andreas Kalbitz sind weiterhin in der AfD aktiv.

Fazit: Weidels Aussage ist falsch, in der AfD gibt es laut BfV rechtsextreme sowie völkische Strömungen.

Wie viele junge Menschen haben die Grünen gewählt? (27.09., 00:00 Uhr)

Behauptung: Die Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock sagt in der “Elefantenrunde” in der ARD: “Uns haben sehr, sehr viele junge Menschen im Land gewählt…” - Zwischenruf Christian Lindner (FDP): “Uns auch” - Baerbock weiter: “...da sind wir ganz vorne führende Kraft gewesen.”

Hintergrund: Laut den Auswertungen von Infratest dimap (Stand 21:00 Uhr) haben von den 18- bis 24-Jährigen 22 Prozent die Grünen gewählt, genauso viele die FDP. (SPD 14 Prozent, Union 10 Prozent, AfD und Linke je 8 Prozent).

Fazit: Es haben also sowohl Baerbock als auch Lindner recht damit, dass sie vor allem von jungen Wählern Stimmen bekommen haben, mehr als die anderen Parteien.

AfD: Kein besseres Ergebnis als 2017 (26.09., 23:55 Uhr)

Behauptung: Über das Abschneiden der AfD bei dieser Wahl sagt die Spitzenkandidatin Alice Weidel in der “Elefantenrunde” in ARD/ ZDF: Im Vergleich zu den Wahlen 2017 gebe es einen “Sondereffekt” durch den bundesweiten Antritt der Freien Wähler, die “ganz klar in unserem Fahrwasser gesegelt” seien, sowie durch die coronakritische Partei Die Basis. “Und wenn man diese Sondereffekte bereinigt, dann liegen wir sogar über dem Ergebnis von 2017. Also wir konnten uns deutlich verbessern”, sagt Weidel. Bei ihrer letzten Antwort kurz vor Ende der Sendung bekräftigt sie diese Aussage nochmals: “Bereinigt um die Sondereffekte der Freien Wähler und der Basis” würde die AfD sogar “über dem Ergebnis von 2017” liegen.

Hintergrund: Laut den Hochrechnungen von infratest dimap von 22:24 liegt die AfD bei 10,4 Prozent und hat damit 2,2 Prozentpunkte im Vergleich zur letzten Bundestagswahl verloren. Sie würde damit 82 Sitze im Parlament bekommen, zwölf weniger als sie in der vergangenen Wahlperiode hatten. Auch laut der Hochrechnung von 19:59 - also eine Viertelstunde bevor die Live-Sendung begann, in der Weidel die Aussage tätigte - lag die AfD bei 10,9 Prozent. Das wären 1,7 Prozent weniger gewesen als bei der Wahl 2017 und die AfD hätte sieben Sitze verloren. Man kann also weder bei dem Stimmenanteil noch bei der Sitzverteilung davon sprechen, dass die AfD über dem Ergebnis von 2017 liegt, wie Weidel es behauptet.

Weidel spricht davon, dass die AfD “über dem Ergebnis von 2017” liege, wenn man das Ergebnis um die “Sondereffekte” von Freien Wählern und der Partei Die Basis bereinigen würde. Was genau sie mit “bereinigen” meint, ist nicht klar. Eine “Bereinigung” der Wahlergebnisse gibt es nicht im Wahlprozess. Zuvor warf Weidel den Freien Wählern vor, sie seien im “Fahrwasser” der AfD “gesegelt” - also hätten sozusagen Stimmen von der AfD abgeworben. Doch zu vermuten, dass die Stimmen der Freien Wähler und für Die Basis der AfD zugute gekommen wären, wenn diese Parteien nicht angetreten wären, ist reine Spekulation.

Fazit: Weidels Aussage, die AfD habe sich deutlich verbessern können im Vergleich zu 2017 ist falsch. Die AfD hat sowohl bei dem Stimmenanteil als auch bei den Sitzen im Bundestag nach dem Stand aktueller Hochrechnungen verloren im Vergleich zu 2017. Die Behauptung, dass die AfD ohne den Antritt von Freien Wählern und Die Basis besser dagestanden hätte, lässt sich derzeit nicht belegen

Nein, die Bundestagswahl lässt sich nicht in Telegram nachstellen (26.09., 19:30 Uhr)

Auf dem Messengerdienst Telegram verbreitet sich eine anonyme Umfrage. Durch sie solle die Bundestagswahl “nachgestellt” werden und das Ergebnis als Beleg dafür dienen, dass es angeblich Wahlbetrug gegeben habe, schreiben die Initiatoren. Es ist jedoch nicht möglich, eine Wahl durch eine Umfrage zu ersetzen. Eine Wahl legitimiert das politische System, sie wird nach gesetzlich festgelegten Regeln durchgeführt.

Umfragen, die etwa im Vorfeld einer Wahl Auskunft über die politische Stimmung im Land geben sollen, sind bei den großen Politikforschungsinstituten repräsentativ. Das heißt, die Auswahl der Befragten bildet “alle interessierenden Merkmale der zu erforschenden Personengruppe” ab, schreibt etwa Infratest dimap auf seiner Internetseite. Dadurch wird ermöglicht, anhand der Stichprobe Aussagen über die Grundgesamtheit, also die gesamte Wählerschaft, zu treffen. Die Auswahl der Befragten sollte sich nach Angaben von Infratest dimap daran orientieren und möglichst zufällig stattfinden, damit “niemand einen subjektiven Einfluss auf die Stichprobe” nehmen könne.

Eine willkürlich über einen Messengerdienst durchgeführte Umfrage entspricht weder den Vorgaben des Wahlgesetzes noch ist sie repräsentativ. Deshalb ist das “Ergebnis” der Umfrage auf Telegram, das ganz anders ausfalle, “als in den Medien vorausgesagt” - wie auf Twitter behauptet wird -, kein Hinweis darauf oder gar Beleg dafür, dass Wahlbetrug stattgefunden hat.

Nein, das Wahlergebnis stand nicht von vornherein fest (26.09., 19:15 Uhr)

Auf Twitter behaupteten User im Vorfeld der Wahl, das Wahlergebnis stünde längst fest. Diese Behauptung wurde auch kurz vor der ersten Prognose um 18 Uhr noch verbreitet. Als angeblicher Beweis für diese Behauptung dient ein Banner mit einer fiktiven Hochrechnung, das in der ARD-Quizsendung “Gefragt, Gejagt” am Freitag aufgrund eines Fehlers eingeblendet wurde.

Der Leiter des ARD-Sendezentrums Das Erste, Holger Lichtenthäler, sagte der ”Welt”, in der Vorbereitung auf den Wahlsonntag habe man einen technischen Test im inaktiven Sendebereich gemacht, “der aufgrund eines Schaltfehlers aber on air ging.” Auch auf Twitter äußerte sich die ARD und bat um Entschuldigung für den Fehler:

Die Zahlen der fiktiven Hochrechnung, die im Banner bei “Gefragt, Gejagt” zu sehen waren, stimmen außerdem nicht mit der 18-Uhr-Prognose der ARD überein, wie manche User im Vorfeld vermuteten.

War die Wahlurne, an der Laschet gewählt hat, nicht richtig verschlossen? (26.09., 18:20 Uhr)

Das behaupten viele User im Netz. Sie beziehen sich dabei auf ein Foto, auf dem zu sehen ist, wie der Kanzlerkandidat der Union seinen Wahlzettel in einem Wahllokal in Aachen einwirft. Darauf sieht es so aus, als wäre das Vorhängeschloss an der Urne offen. Es ist ein Foto, das die Nachrichtenagenturen DPA und AFP ausgegeben haben, wie der #Faktenfuchs verifizieren konnte. Das Material ist also echt. Leider hilft das Bild selbst aber auch nicht so viel weiter; es ist nicht eindeutig zu erkennen, ob das Schloss an der Wahlurne geöffnet ist. Auf Nachfrage des #Faktenfuchs erklärt ein Sprecher der Stadt Aachen, die Urne sei ordnungsgemäß geschlossen gewesen. “Das Schloss ist morgens vor Öffnung des Wahllokals vom gesamten Wahlvorstand geprüft und freigegeben worden. Das Schloss ist und war jederzeit voll funktionstüchtig.” Ein halb geöffneter Zustand sei bei dieser Art Schloss “prinzipiell nicht möglich. Unglücklich war wohl die fotografische Perspektive.”

Schon im Wahlkampf wurde in den sozialen Netzwerken darüber spekuliert, ob es möglich wäre, dass Urnen nicht richtig versiegelt werden. Und auch am Wahltag verbreitet sich auf Telegram eine Sprachnachricht, in der es heißt, Wahlurnen in Berlin-Pankow seien nicht versiegelt gewesen.

  • Zum Artikel: Aufregung um Laschets Stimmabgabe bei der Bundestagswahl

Wie genau muss eine Wahlurne verschlossen sein - und wie wird das sichergestellt?

Tatsächlich schreibt das Wahlgesetz in Paragraph 33 vor, dass Wahlurnen zu verwenden sind, “die eine Wahrung des Wahlgeheimnisses sicherstellen”. Wahlurnen müssen also verschließbar sein. Es gibt allerdings - anders als immer wieder behauptet wird - keine Vorgabe, dass zusätzlich ein Siegel oder eine Verplombung an der Wahlurne anzubringen ist. Zudem muss die Urne während der Wahl und bis zur Auszählung geschützt werden. Am Wahltag prüft der Wahlvorstand vor Öffnung des Wahllokals, ob die Wahlurne leer ist. Danach verschließt er oder sie die Urne. Sie darf bis zum Schluss des Wahltages nicht mehr geöffnet werden. Dies wird durch die Öffentlichkeit der Wahlen sichergestellt: Wahlhelfer und Wähler können das Wahllokal betreten und beobachten.

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War die Wahlurne, an der Armin Laschet gewählt hat, nicht richtig verschlossen? Darüber wird im Netz diskutiert.

Nein, Laschets Stimme ist nicht ungültig (26.09., 17:30 Uhr)

Auf Twitter verbreitet sich ein Foto, das den Kanzlerkandidaten von CDU und CSU dabei zeigt, wie er in einem Wahllokal in Aachen seine Stimme abgibt. Auf dem Foto ist auch zu sehen: Der Wahlschein ist nicht ordnungsgemäß gefaltet. Es ist klar erkennbar, wo Laschet seine beiden Kreuze gemacht hat: bei der CDU.

Ist die Stimme damit ungültig? Werden so umstehende Wähler und Wählerinnen beeinflusst? Das behaupten User auf Twitter. Der Bundeswahlleiter hat den Vorwurf bereits geprüft und sagt: nein. Auf Twitter teilt er mit: “Ein bundesweit bekannter Politiker hat wie erwartet seine eigene Partei gewählt. Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden.” Normalerweise müsse der Wahlvorstand Wählerinnen und Wähler zurückweisen, “die den Stimmzettel so gefaltet haben, dass die Stimmabgabe erkennbar ist”. So solle verhindert werden, dass umstehende Wähler und Wählerinnen beeinflusst werden. Die Stimme sei auch nicht ungültig, teilt der Bundeswahlleiter mit. Denn: “Kommt es zu einer Fehlfaltung, teilt der Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel aus. Gelangt der Stimmzettel dennoch in die Wahlurne, kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig.”

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Weil Kanzlerkandidat Armin Laschet seinen Stimmzettel falsch gefaltet hat, sieht man, dass er beide Kreuze bei der CDU gesetzt hat.

Viele haben per Brief gewählt: Wie sicher ist die Briefwahl? (26.09., 17:00 Uhr)

Ein großer Teil der Wähler gibt seine Stimme dieses Jahr per Brief ab. Bei der vergangenen Bundestagswahl 2017 haben bereits rund 28 Prozent der Wähler per Brief abgestimmt, die Bundeswahlleitung rechnet diesmal mit einem Briefwahl-Anteil von mindestens 40 Prozent. Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg im Frühjahr hatte etwas mehr als die Hälfte der Menschen per Brief gewählt. In Rheinland-Pfalz lag der Anteil sogar bei rund zwei Drittel der abgegebenen Stimmen.

In den sozialen Netzwerken häuften sich in den letzten Wochen Behauptungen, die Briefwahl sei nicht sicher. Der #Faktenfuchs hat mit zahlreichen Experten gesprochen und ist den Behauptungen zur Briefwahl hier auf den Grund gegangen. Ergebnis: Die Briefwahl ist ziemlich sicher.

Wahlkampf: Von gefälschten Zitaten bis zu Desinformation zum Wahlprozess (26.09., 17:00 Uhr)

Schon im Wahlkampf hat der #Faktenfuchs Ausschau nach Falschbehauptungen gehalten. Spätestens seit der Bekanntgabe der Kandidaturen von Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) und Armin Laschet (CDU) im Frühling wurden die Kanzlerkandidaten – und vor allem die Kanzlerkandidatin – Ziel von Desinformationen. Es verbreiteten sich falsche Zitate, gefälschte Bilder und sogar Verschwörungstheorien.

Laut Newsguard, einem Unternehmen, das Websites auf ihre Glaubwürdigkeit hin bewertet und einen Desinformations-Tracker betreibt, hat sich der Fokus der Falschinformationen kurz vor der Wahl verschoben: Es überwog Desinformation, die den Wahlprozess selbst und die Legitimität der politischen Prozesse infrage stellt.

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