Eine Garantie, pünktlich ans Ziel zu kommen, haben Zugreisende zwischen Sonntagabend und Dienstagnacht noch weniger als sonst.
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Streik ab Sonntag: Diese Rechte haben Bahnkunden

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Bahnstreik ab Sonntag: Diese Rechte haben Bahnkunden

Eine Garantie, pünktlich ans Ziel zu kommen, haben Zugreisende zwischen Sonntagabend und Dienstagnacht noch weniger als sonst. Immerhin will sich die Bahn am Streiktag kulant zeigen. Fragen und Antworten zu den Rechten von Bahnkunden.

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2022 war ein Rekordjahr für die Deutsche Bahn: Negativrekord in Sachen Pünktlichkeit. Dafür zahlte das Unternehmen auch eine Rekordsumme an Verspätungs-Entschädigungen, nämlich 92,7 Millionen Euro - zweieinhalb mal so viel wie 2021. 2023 könnte als weiteres Rekordjahr in die Bahngeschichte eingehen, diesmal im Hinblick auf Streiks. Und weil ein Streik als "außergewöhnlicher Umstand" gilt, ist auch die Rechtslage etwas anders als sonst.

Die Bahn verspricht Kulanz

Immerhin hat die Bahn erklärt, dass für den Streikzeitraum gelöste Karten unter bestimmten Umständen kulanterweise erstattet werden. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Artikel oder bei der Kundenhotline der Bahn.

  • Die Hotline der Deutschen Bahn: 08000-99 66 33 (kostenfrei)

Der Zug fällt aus - und jetzt?

Rein theoretisch können Bahnkunden bei streikbedingtem Zugausfall auf jeden beliebigen anderen Zug umsteigen - sofern denn einer fährt. Das gilt auch für verpasste Anschlusszüge. Den Umstieg auf ein Taxi bezahlt die Bahn bei einer Höchstgrenze von 80 Euro nur in sehr bestimmten Fällen, nämlich wenn es absolut keine von der Bahn angebotene Alternative gibt, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr liegt und der Zug mindestens eine Stunde Verspätung hat.

Sonderfall Sonderticket

Wer ein Sparticket hat, braucht im Streikfall nicht wie sonst auf die Zugbindung zu achten. Zwar muss er bei einem anderen Zug zunächst den Aufpreis zahlen, bekommt ihn dann aber auf Antrag zurückerstattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind das Schönes-Wochenende-, das Quer-Durchs-Land- und das Länderticket, also auch das Bayernticket.

Gibt es Entschädigung für Verspätungen?

Die gibt es auch im Streikfall - allerdings immer erst ab einer gewissen Zeit und ausschließlich im Fernverkehr. Kommt der ICE, EC oder D-Zug über eine Stunde zu spät, bekommen Sie 25 Prozent von der Bahn erstattet. 50 Prozent Erstattung gibt's bei einer Verspätung von über zwei Stunden.

Wie bekomme ich meine Erstattung?

Hier geht nichts ohne das sogenannte "Fahrgastrechte-Formular". Das gibt es in den Servicezentren oder online und muss exakt ausgefüllt werden. Achtung: Originalbelege bitte aufheben. Auf Wunsch zahlt die Bahn bar, per Überweisung oder als Gutschein aus.

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Fahrgastrechte-Formular

Was ist, wenn ich meine Fahrt am Streiktag gar nicht erst antreten will?

Wer vom Streik betroffen ist, bekommt Ticket samt Reservierung erstattet: Wenn absehbar ist, dass der Zug mindestens eine Stunde später als geplant am Ziel eintrifft, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten. Dann haben sie Anspruch auf die Rückerstattung des vollen Fahrpreises. Das gilt auch für ausgefallene Züge oder verpasste Anschlüsse. Wer die Fahrt unterwegs abbricht, kann sich den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Wer zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt den vollen Preis erstattet.

Ein nicht benutztes Ticket können Fahrgäste - anders als bei früheren Streiks - nach Streikende nicht flexibel weiternutzen, so die Bahn. Der Grund: Nach Ende des Streiks sei wegen des Brückentages an Christi Himmelfahrt einer der reisestärksten Tage des Jahres.

Wer seine Fahrkarte deshalb kostenlos stornieren möchte, kann dies im Rahmen der Fahrgastrechte tun. Diesen gelten zudem bei Verspätung oder Zugausfall.

Wie fällt die Entschädigung für Zeitkartenbesitzer aus?

Wer eine Zeitkarte hat, bekommt fünf Euro Entschädigung ab einer Verspätung von 60 Minuten, bei einem Ticket erster Klasse sind es 7,50 Euro. Besitzer einer Bahncard-100 für 4.339 Euro bekommen bei einer Stunde Verspätung zehn Euro erstattet, in der ersten Klasse (für 7.356 Euro) sind es 15 Euro.

S-Bahn-Nutzer bekommen Entschädigungen in Bereichen, die den Aufwand fast nicht lohnen. 1,50 Euro pauschal bei über einer Stunde Verspätung. Jedoch: Ausgezahlt werden Erstattungen erst ab vier Euro. Erst ab der zweiten oder dritten Verspätung innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tickets gibt es also überhaupt erst was zurück.

Was, wenn ich nur ein Handy-Ticket habe?

Die Buchungsbestätigung, die per E-Mail kommt, sollte zusammen mit dem ausgefülltem Fahrgastrechte-Formular abgegeben werden.

Im Video: Zwei Tage Streik ab Sonntagabend - Bahn stellt Fernverkehr ein

Zwei Tage Streik ab Sonntagabend: Bahn stellt Fernverkehr ein
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Zwei Tage Streik ab Sonntagabend: Bahn stellt Fernverkehr ein

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