Gespaltete Holzstücke liegen gestapelt aufeinander.
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In holzreichen Regionen wie dem Bayerischen Wald befürchtet man vor allem für das Heizen mit Holz gravierende Nachteile.

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Gebäudeenergiegesetz: Darf man auch künftig mit Holz heizen?

Die Pläne der Bundesregierung, wie Gebäude künftig beheizt werden sollen, sind umstritten. Manches ist auch noch nicht ganz klar. In holzreichen Regionen wie dem Bayerischen Wald befürchtet man vor allem für das Heizen mit Holz gravierende Nachteile.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Niederbayern und Oberpfalz am .

Im Bayerischen Wald schütteln einige den Kopf über die Regierungspläne zum neuen Gebäudeenergiegesetz. Es sei ein "Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum", schimpft zum Beispiel der Bayerische Waldbesitzerverband auf seiner Homepage. Für Hackschnitzel- oder Pelletheizungen in Neubauten wittert er sogar ein mögliches Verbot.

Kritik auch von den Staatsforsten

Auch die Staatsforsten schließen sich an, denn: In bewirtschafteten Wäldern falle immer Holz an, das raus muss - von borkenkäfergeschädigten Fichten bis zu Holzabfällen, selbst wenn man die Bäume nur noch zu Bau- oder Möbelholz verarbeiten würde. Aus den Holzresten im Wald werden Hackschnitzel, aus denen im Sägewerk Pellets. In waldreichen Regionen sind die Transportwege für diesen Brennstoff kurz. Es ergibt also für viele Sinn, sie direkt hier für Hackschnitzel-, Holz- oder Pelletheizungen zu nutzen.

Buchen, die man für einen gesunden Mischwald sogar verstärkt braucht, werden bisher etwa zur Hälfte als Brennholz genutzt, weil sie sich als Bau- oder Möbelholz nur teilweise eignen. Es gibt aber neue Ideen für ihre Nutzung, zum Beispiel für Dämmstoffe.

Will die Bundesregierung Brennholz überhaupt verbieten?

Den Gesetzentwurf verstehen viele so, dass in Neubauten künftig keine Biomasse-Heizungen mehr erlaubt sind. Die Nachfrage beim Bundeswirtschaftsministerium ergibt: Biomasse-Heizungen sollen in Neubauten nicht generell verboten werden, aber Holz darf dabei nur noch 35 Prozent der Energie liefern. Der große Rest - nämlich 65 Prozent - muss aus anderen Energiequellen kommen.

Man könnte also auch in einen Neubau künftig eine Pelletheizung einbauen, muss sie aber zum Beispiel mit einer Wärmepumpe kombinieren und die muss dann auch den Löwenanteil leisten. Nur 35 Prozent der Energie aus Holz also – das dürfte Holzheizungen im Neubau unterm Strich wirtschaftlich uninteressant machen.

Was ist mit Holzheizungen im Altbau?

In bestehenden Gebäuden dürfen dagegen weiterhin Heizsysteme eingebaut werden, für die Holz die Energie liefert, also zum Beispiel Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzanlagen. Das bestätigt das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage. Das sollte "in Bestandsgebäuden" allerdings nur dann getan werden, wenn "andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind, zum Beispiel in Gebäuden, die schwer zu sanieren oder denkmalgeschützt sind", schreibt das Ministerium. Einen regelrechten Nachweis, dass ein Gebäude "schwer zu sanieren" ist, müsse der Hausbesitzer nicht liefern.

Strengere Auflagen für Biomasse-Anlagen

Generell sei Holz "eine wertvolle Ressource und nur begrenzt verfügbar". Für Biomasse-Anlagen gibt es im neuen Gesetz strengere Auflagen: Sie brauchen einen Pufferspeicher, einen hochwirksamen Staubfilter, damit die Heizung möglichst wenig Feinstaub in die Luft bläst, und ergänzend eine Solaranlage für die Warmwasserbereitung. Manche Fachleute halten das für sinnvoll, manches sei sogar jetzt schon Standard. Andere sehen darin eine zusätzliche Erschwernis für solche Anlagen.

Sind größere Hackschnitzelanlagen künftig noch erlaubt?

Gerade in waldreichen Regionen wie dem Bayerischen Wald gibt es größere Hackschnitzelanlagen, die über ein Fernwärmenetz mehrere Gebäude beheizen, von Schulen über Hallenbäder bis zu kompletten Hotels. Die Betreiber der Anlagen sind Privatunternehmer, aber auch staatliche Forstbetriebe.

"Wärmenetze sollen bis 2030 einen Anteil von mindestens 50 Prozent Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme aufweisen. Bis 2045 müssen sie treibhausgasneutral sein." Das Bundeswirtschaftsministerium auf BR-Anfrage

Für solche Anlagen soll dann künftig das Gleiche gelten wie für andere Gebäude: Anlagen, die zu 100 Prozent Holz verheizen, dürfen nicht mehr neu gebaut werden. Sie brauchen einen Energiemix. Bestehende Anlagen dürften aber weiter laufen. Das generelle Verbot fossiler Energie ab 2045 gilt aber nur für Öl und Gas, bestätigt das Ministerium, nicht für Holz.

Gilt Holz weiterhin als "erneuerbare Energie"?

Darüber hat die Europäische Union monatelang gestritten, denn es gab Fehlentwicklungen. In manchen Ländern wurden ganze Baumstämme zu Pellets verarbeitet und in Großkraftwerken verbrannt. Das ist nicht klimaneutral. Denn das Verbrennen von Holz erzeugt - genau wie das von Öl und Gas - klimaschädliches CO2.

Nach langem Streit hat die EU im März Holz nun doch wieder als erneuerbaren Energieträger eingestuft. Allerdings soll das Verbrennen nicht mehr finanziell gefördert werden, und das Holz muss aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Das Bundesumweltministerium betont auf BR-Nachfrage, dass Holz aus Klimaschutzgründen möglichst nur noch als Baumaterial und zum Möbelbau genutzt werden soll. Pelletheizungen sollten nur noch in Ausnahmefällen neu in Gebäuden installiert werden.

Bundestag muss noch abstimmen

Der Bundestag muss noch über das neue Gebäudeenergiegesetz entscheiden. Die Details sind also keineswegs beschlossene Sache. Heftige Diskussionen gibt es sogar innerhalb der Ampelregierung.

Die SPD-Landesgruppe Bayern möchte sich zum Beispiel dafür einsetzen, dass Biomasse-Heizungen auch künftig nicht ausgeschlossen sind. Auch die Landtagsfraktion der bayerischen Grünen fordert Nachbesserungen vom grünen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Heizen mit Holz müsse auch in Neubauten weiterhin möglich bleiben. Gerade in den vielen waldreichen Regionen Bayerns werde Schadholz und auch anderes Holz in den nächsten Jahren in großen Mengen vorhanden sein. "Energieholz" sei hier Teil der Lösung für die Wärmewende.

Auch das Verrotten setzt CO2 frei

Gegen den Klimawandel brauchen wir, neben vielem anderen, intakte Wälder, denn Bäume binden viel CO2. In Bäumen, die man als Bau-, Möbelholz oder Dämmstoff nutzt, bleibt das CO2 weiterhin gebunden.

Doch die Wälder nicht mehr zu bewirtschaften und Bäume, die von selbst umfallen, einfach liegen zu lassen, ist keine Lösung. Auch beim Verrotten wird CO2 freigesetzt, und zwar genauso viel, wie der Baum vorher im Lauf seines langen Lebens aus der Luft gebunden hat. Manche Waldbesitzer sagen deshalb, Verrotten sei also für die CO2-Bilanz das Gleiche wie Verbrennen.

Es gibt aber einen wichtigen Unterschied, erklärt der CO2-Experte des Nationalparks Bayerischer Wald, Burkard Beudert: Beim Verbrennen wird das im Holz gebundene CO2 auf einen Schlag wieder freigesetzt. Beim Verrotten dauert die Freisetzung genau so lange wie der Verrottungsprozess – bei einer alten Fichte zum Beispiel 50 bis 100 Jahre. Man gewinnt also Zeit in Sachen CO2-Menge.

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