Nürnberg: Eingang zum Justizgebäude in Nürnberg. Im Justizpalast befinden sich das Oberlandesgericht Nürnberg, das Bayerische Oberste Landesgericht, die Senate in Nürnberg, das Landgericht Nürnberg-Fürth, das Amtsgericht Nürnberg, die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg und die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.
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Eine junge Frau ist vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil sie ihre wenige Monate alte Tochter getötet hat.

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Baby in Waschbecken ertränkt: Mutter verurteilt

Eine junge Frau ist vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil sie ihre wenige Monate alte Tochter getötet hat. Weil die 27-Jährige an Depressionen litt, ist sie nach Auffassung des Gerichts vermindert schuldfähig.

Das Landgericht Nürnberg hat eine 27 Jahre alte Frau zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie ihre wenige Monate alte Tochter getötet hat. Wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte, erhielt die Angeklagte fünf Jahre Haft wegen Totschlags. Das Gericht ordnete zudem die weitere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Mutter litt an Depressionen

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte die Frau ihr Kind im Sommer 2022 in einem Ort bei Erlangen in Mittelfranken getötet. Sie ertränkte den Säugling in einem Waschbecken. Im Anschluss unternahm sie einen Suizidversuch - und alarmierte den Notruf.

Vor Gericht gestand die 27-Jährige die Tat. Nach der Geburt hatte die Frau demnach an einer schweren Depression gelitten. Deshalb sei sie nach Ansicht der Kammer bei der Tat erheblich vermindert schuldfähig gewesen, erläuterte eine Justizsprecherin. Das Gericht setzte fest, dass die Frau weiterhin in der psychiatrischen Klinik untergebracht bleiben soll, in der sie nach ihrer Tat bereits eingewiesen worden war.

Fünf Jahre Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft forderte in dem Verfahren eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Die Verteidigung beantragte die Feststellung der Schuldunfähigkeit, um einer Verurteilung wegen Totschlags zu entgehen. Bei festgestellter verminderter Schuldfähigkeit forderten die Verteidiger maximal zwei Jahre Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit Informationen von AFP und dpa

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