Ein Mann sitzt auf einer Anklagebank im Landgericht Hof.
Bildrechte: BR/Christoph Röder

Am Landgericht Hof ist das Urteil gegen einen 35-Jährigen gefallen, der seine ehemalige Bewährungshelferin unter anderem vergewaltigt hat.

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Zwölf Jahre Haft für versuchten Mord an Bewährungshelferin

Stundenlang soll ein Mann seine Bewährungshelferin mehrfach vergewaltigt und ihr mit dem Tod gedroht haben. Dafür hat das Landgericht Hof den 35-Jährigen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Richter fand klare Worte für die Tat.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Das Landgericht Hof hat einen 35-jährigen Mann wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung und Geiselnahme seiner ehemaligen Bewährungshelferin am Mittwochvormittag zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Außerdem wurde eine nicht zeitlich begrenzte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie angeordnet.

Richter spricht von "unbegreiflicher Tat"

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im März 2023 seine ehemalige Bewährungshelferin umbringen wollte. Über Stunden hatte er die 36-Jährige in ihrer Wohnung gedemütigt, bedroht und vergewaltigt.

Den Mord verhindert habe einzig und allein, dass die Frau am Ende um ihr Leben gekämpft habe und einen Stich gegen den Hals abwehren konnte, sagte Richter Dietmar Burger in der Urteilsbegründung. Es sei eine "unbegreifliche Tat", deren Aufarbeitung vor Gericht die Grenzen des menschlich erträglichen und ertragbaren erreicht habe.

Bewährungshelferin stand Verurteiltem jahrelang zur Seite

Das Motiv des Täters Paul K. sieht das Gericht in seiner durch einen psychiatrischen Gutachter diagnostizierten kombinierten Persönlichkeitsstörung. Zweieinhalb Jahre lang hatte ihm das spätere Opfer im Rahmen ihrer Tätigkeit als ihm zugewiesene Bewährungshelferin zur Seite gestanden, dabei sei sie eine wichtige Bezugsperson für ihn geworden. Als Paul K. dann während der Corona-Pandemie in Verschwörungstheorien und ein vehementes Impfgegnertum abgedriftet sei, habe er die Impfung der Bewährungshelferin als massiven Vertrauensbruch gewertet.

In der Folge war es immer wieder zu aggressivem Verhalten und Beleidigungen seitens Paul K. gekommen, bis die Bewährungshelferin ihn als Probanden an einen Kollegen abgab. Das habe er als weiteren schweren Vertrauensbruch gesehen und den Plan gefasst, sein späteres Opfer umzubringen, so die Überzeugung des Gerichtes.

35-Jähriger kündigt Mord in Wohnung des Opfers an

Paul K. hatte sich akribisch auf die Tat vorbereitet. Er besorgte sich über das Darknet die Privatadresse seiner ehemaligen Bewährungshelferin. Außerdem informierte er sich über das Aufbrechen von Schlössern und bestellte sich Werkzeuge und Schließzylinder, um daran zu üben. Am Tattag war allerdings die Tür des Mehrfamilienhauses offen. Paul K. klopfte an der Wohnungstür der nichtsahnenden Bewährungshelferin. Als sie, nach einem Sturz am Vortag auf Krücken unterwegs, die Tür öffnete, drang er in die Wohnung ein und bedrohte die Frau mit einem Messer.

In den folgenden Stunden durchlitt die Frau laut Aussagen des Gerichts ein Martyrium. Mehrfach vergewaltigte Paul K. sie. Als er seinem Opfer dann ihre Ermordung ankündigte, gelang es ihr, ihn abzulenken und das Messer an sich zu bringen. Damit stach sie ihren Peiniger nieder und begann, einen Notruf abzusetzen. Paul K. brachte das Messer aber wieder an sich. Den darauffolgenden Stich gegen ihren Hals konnte sie mit dem Unterarm abwehren, anschließend gelang es ihr, sich aus der Wohnung zu einer Nachbarin retten. Bis heute leidet die Frau vor allem psychisch massiv unter der Tat.

Verurteilter mit gesenktem Kopf im Gerichtssaal

Mit zwölf Jahren Haft und der Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie ohne zeitliche Begrenzung folgte die 1. Strafkammer des Landgerichtes Hof dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf acht Jahre Haft und ebenfalls für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus plädiert.

Paul K. hielt den Kopf während der Urteilsverkündung fast durchgehend gesenkt. Noch im Gerichtssaal erklärte er seinen Verzicht auf Rechtsmittel, ebenso wie die Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist dennoch nicht formal rechtskräftig, weil auch das Opfer in seiner Funktion als Nebenklägerin noch das Recht hat, binnen einer Woche Revision einzulegen.

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