Der Kläger Nils Kratzer auf der Münchner Praterinsel
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Zu alt für Open-Air-Party: Mann scheitert vor BGH

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Mit 44 zu alt für eine Party: Münchner scheitert vor BGH

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Einem 44-Jährigen durfte der Zutritt zu einem Festival für junge Menschen in München verwehrt werden. Die Veranstaltung im Sommer 2017 war von vornherein nur für 18- bis 28-Jährige gedacht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Eigentlich will Nils Kratzer im Sommer 2017 nur einen schönen Abend auf der Münchner Praterinsel beim "Isarrauschen-Open-Air" verbringen. Doch die Kontrolleure am Eingang verweigern ihm den Zutritt. Begründung: Er sei zu alt. Die Veranstaltung sei für Personen im Alter von 18 bis 28 Jahren vorgesehen. Nils Kratzer ist geschockt, kann aber an diesem Abend nichts weiter ausrichten.

Zurückgewiesener klagt und fordert Entschädigung

Allerdings will sich der damals 44-Jährige auch nicht so einfach mit der Zurückweisung abfinden, schließlich ist er von Beruf Rechtsanwalt. Kratzer klagt gegen die Veranstalter und fordert 1.000 Euro Entschädigung. Dabei beruft er sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Vor dem Landgericht München I scheitert Kratzer zwar, aber die Richter lassen die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zu, weil Leitsätze zur Auslegung der AGG-Vorschriften fehlen.

Rechtsanwalt nennt Beispiel

Nils Kratzer fühlt sich ungerecht behandelt und erklärt: "Man möge sich nur einmal vorstellen, ein potenzieller Gast mit dunkler Hautfarbe wäre wegen seiner Hautfarbe abgelehnt worden und ein deutsches Gericht verneint den Diskriminierungsschutz." Das wäre eine unverzeihliche Peinlichkeit, die sich gerade deutsche Gerichte nicht erlauben könnten, so Kratzer vor der BGH-Entscheidung.

BGH gibt Veranstaltern Recht

Der Bundesgerichtshof sieht den Gleichbehandlungsgrundsatz im vorliegenden Fall jedoch nicht verletzt. Der Vorsitzende Richter betonte, dass im Gegensatz zur Altersgruppe für die beiden Aspekte "Rasse" und "ethnische Herkunft" andere Maßstäbe gelten würden. Aus diesen Gründen dürfe generell niemand diskriminiert werden.

Zudem haben die Richter am BGH festgehalten: Die Veranstaltung sei nie für ein allgemeines Publikum vorgesehen gewesen. Das spiele bei sogenannten "Party-Event-Veranstaltungen" eine Rolle, anders sehe es im öffentlichen Nahverkehr und bei größeren Konzerten oder Sportveranstaltungen aus.

Klageweg ist beendet

Nils Kratzer ist also mit seiner Klage endgültig gescheitert. Dem Münchner war es dennoch wichtig, für seine Sichtweise bis in die letzte Instanz gekämpft zu haben. Als Endvierziger hält er es mit dem Motto der 80er-Jahre-Band "Beastie-Boys": "You gotta fight for your right to party."

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