Gerichtssaal vor Verhandlungsbeginn, Angeklagte, Verteidiger und Gericht sind erschienen.
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Tierschutzverstöße vor Gericht: Verhandlungsbeginn am Landgericht Memmingen

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Allgäuer Tierschutzskandal: Dritter Prozess eröffnet

Am Landgericht Memmingen hat der dritte Prozess im Allgäuer Tierschutzskandal um drei große Milchviehhalter aus Bad Grönenbach begonnen. Den Angeklagten werden zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Last gelegt.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Am Landgericht Memmingen hat am Vormittag der dritte Prozess zum "Allgäuer Tierschutzskandal" um drei große Milchviehhalter aus Bad Grönenbach begonnen. In der Verlesung der Anklageschrift legte der Staatsanwalt den Angeklagten zahlreiche, gemeinschaftlich begangene Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Last.

Kranke Tiere wurden nicht behandelt

Schon 2019 sollen sie bei insgesamt 58 behandlungsbedürftigen Rindern nicht dafür gesorgt haben, dass diese durch einen Tierarzt behandelt oder, soweit eine Behandlung aussichtslos gewesen wäre, notgetötet wurden. Zu jedem betroffenen Tier listet die Anklage unter Nennung der Ohrmarken-Nummer die Ergebnisse tierärztlicher, pathologischer Untersuchungen bei Kontrollen in dem Betrieb auf. Von "faustgroßen offenen Wunden", "eitrigen Gelenksentzündungen", "massiven Schwellungen", "Schmerzgesichtern" sowie abgemagerten Tieren ist die Rede. Etwa die Hälfte der Tiere wurde infolge der Kontrollen notgeschlachtet beziehungsweise "euthanasiert".

Verfahren gegen drei der Angeklagten abgetrennt

Ursprünglich hatte das Landgericht ein Verfahren gegen sechs Angeklagte, die Landwirte Franz und Martin E. sowie vier ihrer Mitarbeiter, angesetzt. Am Mittwoch teilte das Gericht jedoch mit, dass die Verhandlung gegen drei der Angeklagten abgetrennt werde, weil die beiden Landwirte sowie der Angeklagte Marcel H. durch ihre Verteidiger gegen vier am Verfahren beteiligte Richter Befangenheitsanträge gestellt hätten. Weil über diese Anträge nicht mehr rechtzeitig entschieden werden konnte, die Richter aber vor der Entscheidung nicht am Verfahren hätten teilnehmen können, werde demnach zunächst nur über die drei verbleibenden Angestellten des Milchbauern verhandelt.

Weiterer Prozess wurde verschoben

Im ersten Prozess um den sogenannten Tierschutzskandal war vergangenes Jahr ein 25-jähriger Landwirt aus Bad Grönenbach zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, sein Vater erhielt eine Bewährungsstrafe. In einem weiteren Prozess stellten die Anwälte ebenfalls Befangenheitsanträge gegen die zuständigen Richter. Dieser Prozess musste deshalb verschoben werden. Wann er beginnen wird, ist noch nicht klar.

Aufnahmen versteckter Kameras brachten Skandal ins Rollen

Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft. Der Allgäuer Tierschutzskandal war ins Rollen gekommen, nachdem Tierschützer der Organisation "Soko Tierschutz" schockierende Bilder von verwahrlosten Tieren und Misshandlungen von Tieren veröffentlicht hatten, die sie nach eigenen Angaben mit versteckten Kameras in einem Stall der im aktuellen Fall angeklagten Landwirte aufgenommen hatten.

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