ARCHIV - 04.03.2014, Brandenburg, Frankfurt (Oder): Eine Kaliber-9 mm-Pistole, Patronen und ein Magazin liegen auf einer Waffenbesitzkarte. (zu dpa: «Rund 176 600 Waffen in Schleswig-Holstein registriert») Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Das Waffenrecht

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Waffenexperte zu Langweid-Morden: Behörden sind gefordert

Wäre es möglich gewesen, die Morde von Langweid zu verhindern? Zumindest hätte das bestehende Waffengesetz ausgereicht, dem Schützen seine Waffen wegzunehmen, sagt ein Waffen-Sachverständiger. Die Probleme liegen bei der Kommunikation der Behörden.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Der mutmaßliche Täter von Langweid hatte für seine Waffen eine Erlaubnis. Er war Sportschütze. Rechtlich hätte es aber Möglichkeiten gegeben, ihm diese Waffenerlaubnis zu entziehen, sagt der Journalist und Sachverständige für Schusswaffen, Lars Winkelsdorf, im BR-Interview. Ihm seien in den vergangenen Jahren immer wieder Fälle begegnet, in denen ein Waffenmissbrauch eine lange Vorgeschichte gehabt habe und die Behörden auf diese Vorgeschichte nicht reagiert hätten, obwohl sie es hätten tun können.

Fehlende Kommunikation zwischen Waffenbehörde und Polizei

Im Fall von Langweid war der mutmaßliche Schütze bereits vor vier Jahren auffällig geworden und polizeibekannt. Die Auseinandersetzungen mit den Nachbarn seien heftig genug gewesen, dass die Behörden hätten einschreiten müssen, so Winkelsdorf. "Augenscheinlich hat der Informationsfluss zwischen der Polizei und der Waffenbehörde hier nicht funktioniert. Denn ansonsten hätten dem Täter längst bei den Überprüfungen die Waffen abgenommen werden müssen", so Winkelsdorf. Wichtiger wäre es, die Waffenbehörden personell und finanziell vernünftig auszustatten: "Das ist der entscheidende Aspekt für die Sicherheit der Bevölkerung. Und das ist möglich. Andere Bundesländer machen das".

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Lars Winkelsdorf, Journalist und Sachverständiger für Schusswaffen

Wie der Experte weiter erklärt, sei bei der Verschärfung der Waffengesetze nie die Frage gestellt worden, wie das in der Praxis umgesetzt werden soll: "Und so haben wir in den vergangenen 20 Jahren immer mehr Arbeit für die gleiche Zahl von Sachbearbeitern geschaffen". Das führe dazu, dass bei den Behörden Flüchtigkeitsfehler gemacht werden. Den sieht er auch im Fall von Langweid, wo der Informationsfluss nicht funktioniert habe. Ob die Polizei nicht ordnungsgemäß informiert habe oder die Waffenbehörde nicht nachgefragt habe, das müsse jetzt die Gerichtsverhandlung zeigen.

"Impulsives Verhalten" laut Anklageschrift

Zum Auftakt der Verhandlung wurde heute die Anklageschrift verlesen. Der folgte der 64-Jährige regungslos. Es habe immer wieder Streit unter den Nachbarn in der Schubertstraße in Langweid gegeben, so der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe den anderen Mitbewohnern Vorgaben machen wollen und habe ein "impulsives Verhalten" an den Tag gelegt, wenn sich die Nachbarn nicht seinen Vorstellungen gemäß verhielten.

Am Tattag habe der Angeklagte einen Nachbarn beschimpft, der seinerseits mit Beleidigungen reagiert haben soll. Als dieser dann auch noch die Polizei alarmierte, war laut Staatsanwaltschaft das Maß für den Angeklagten voll. Er habe beschlossen, die Nachbarn zu töten. Die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei zu keiner Zeit eingeschränkt gewesen, so der Staatsanwalt. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

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