Prozess um Rosenheimer Unfalltod zweier junger Frauen vom Samerberg: Der Angeklagte mit seiner Anwältin Iris Stuff aus Köln im Gerichtssaal.
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Prozess um Rosenheimer Unfalltod zweier junger Frauen vom Samerberg: Der Angeklagte mit seiner Anwältin Iris Stuff aus Köln im Gerichtssaal.

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Unfalltod in Rosenheim: Verurteilter muss als Zeuge aussagen

Im Prozess um den Unfalltod zweier junger Frauen vor dem Landgericht Traunstein wird heute ein junger Autofahrer aus dem Landkreis Rosenheim als Zeuge befragt. Vor allem die Angehörigen der Opfer erhoffen sich neue Erkenntnisse zum Unfallhergang.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der 27 Jahre alte Mann, der heute im Prozess zum Tod zweier junger Frauen vor dem Landgericht Traunstein als Zeuge auftritt, ist wegen des Unfalls bereits rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Diese sitzt er zurzeit in einer oberbayerischen Justizvollzugsanstalt ab.

Da er nun als Zeuge seine Aussage nicht mehr verweigern darf, hoffen vor allem die Angehörigen der Opfer auf neue Erkenntnisse zum Unfallhergang.

Mann wurde bereits rechtskräftig verurteilt

Zusammen mit dem Angeklagten des aktuellen Prozesses war der Mann vom Landgericht Traunstein in einer früheren Verhandlung verurteilt worden, weil die beiden nach Überzeugung des Gerichts mitschuldig an dem tödlichen Unfall in Rosenheim im November 2016 waren.

Danach hatten sie die Lücke zwischen ihren beiden BMW so dicht gemacht, dass ein überholender Golffahrer nicht mehr rechtzeitig einscheren konnte. Deshalb kam es zum tödlichen Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Kleinwagen dreier junger Frauen vom Samerberg. Zwei starben, 21 und 15 Jahre alt. Die Dritte, damals 19, überlebte schwerverletzt.

Angehörige hoffen auf neue Erkenntnisse

Die Revision der beiden Männer gegen ihre Freiheitsstrafen hatte nur beim heutigen Angeklagten wegen eines Formfehlers des Gerichts Erfolg. Sein Urteil wurde aufgehoben, der Fall wird derzeit neu verhandelt. Beim anderen wurde das Urteil rechtskräftig.

Wenn er heute als Zeuge auftritt, darf er seine Aussage nicht mehr verweigern, wie er es als Angeklagter im Prozess getan hatte. Vor allem die Angehörigen der Opfer hoffen deshalb auf neue Erkenntnisse zum Unfallhergang, sie wollen wissen, was damals genau passiert ist.

Auch der eigentliche Unfallverursacher muss als Zeuge aussagen

Ebenfalls heute muss der eigentliche Unfallverursacher als Zeuge aussagen. Der Fahrer des Golf GTI aus Ulm hatte die beiden BMW überholt und war dann mit dem entgegenkommenden Kleinwagen zusammengestoßen. Er war in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden, das Urteil ist rechtskräftig.

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