Der Bayerische Landtag
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Termine, Ablauf, neuer Landtag: So geht‘s nach der Wahl weiter

Nach der Wahl ist noch nicht gleich vor der Wahl. Denn erst einmal konstituiert sich der Landtag und der Ministerpräsident wird gewählt. Keine Vorgaben gibt es dagegen für die Koalitionsbildung.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Nach dem Wahlabend steht fest, wer die Direktmandate in den Stimmkreisen gewonnen hat. Wer über die Parteienlisten in den Landtag einzieht, ist dagegen noch offen. Denn in der Wahlnacht werden die Zweitstimmen zunächst nur nach Parteien ausgezählt. Die Auszählung der Stimmen nach Kandidaten erfolgt erst am Montag und Dienstag. In Bayern gibt es keine starren Listen, sondern jeder Wähler kann seinen Wunschkandidaten ankreuzen.

Das endgültige Ergebnis wird ungefähr am 24. Oktober bekannt gegeben. Ab dann haben alle Wahlberechtigten einen Monat Zeit, beim Landtag Wahlbeanstandungen einzureichen.

Konstituierende Sitzung und Wahl des Ministerpräsidenten

Spätestens am 22. Tag nach der Abstimmung, das ist der 30. Oktober, tritt der neugewählte Landtag erstmals zusammen. Innerhalb einer Woche nach dieser konstituierenden Sitzung wird die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident gewählt. Unerheblich ist, ob sich bis dahin Parteien auf ein Regierungsbündnis (Koalition) geeinigt haben oder nicht.

Wie wird der Ministerpräsident gewählt?

In der bayerischen Verfassung steht: "Der Ministerpräsident wird von dem neu gewählten Landtag spätestens innerhalb einer Woche nach seinem Zusammentritt auf die Dauer von fünf Jahren gewählt." Die Wahl selbst ist unkompliziert. Es reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Sollte die Wahl des Ministerpräsidenten innerhalb von vier Wochen nicht zustande kommen, muss der Landtagspräsident den Landtag aufzulösen. Das Parlament müsste dann von den wahlberechtigten Bürgern neu gewählt werden.

Dieser Artikel ist erstmals am 09. Oktober auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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