Schild mit der Aufschrift: Winterdienst vor einem Wohnhaus bei Schneefall im Winter
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Schild mit der Aufschrift: Winterdienst vor einem Wohnhaus bei Schneefall im Winter

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Temperatursturz: Wie machen sich die Städte winterfest?

Der Kälteeinbruch am Wochenende kam abrupt. Im niederbayerischen Bodenmais fiel am Sonntag sogar schon der erste Schnee. Die niedrigen Temperaturen rufen jetzt die Städte auf den Plan. Sie stellen sich früher als sonst auf den nahenden Winter ein.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Niederbayern und Oberpfalz am .

Stefan Weinzierl war am Mittwochvormittag nur schwer zu erreichen. Denn der Leiter des Landshuter Bauamts steckte mit seinem 90-köpfigen Team bereits mitten in der Winterdienstbesprechung. Die hat er angesichts des Wetterumschwungs heuer etwas früher als in den vorigen Jahren angesetzt.

Beim ersten Schneefall schnell reagieren können

"Die Vorbereitungen für die Wintersaison laufen schon auf Hochtouren", sagte Weinzierl dann in einer kurzen Pause dem BR: "Wir machen jetzt schon die Dienstpläne fertig und richten auch schon unsere Winterdienstfahrzeuge her." Die Fahrzeuge würden schon jetzt mit Schneepflügen und einem Streugerät ausgerüstet, so dass beim ersten richtigen Schneefall schnell reagiert werden kann.

In Landshut werden bereits Brücken gestreut

Seit einigen Tagen streuen Weinzierl und seine Kollegen auch schon die Landshuter Brücken, um Glatteisunfälle zu verhindern. Auf der A3 bei Sinzing im Landkreis Regensburg hatte es am Montag bereits einen größeren Auffahrunfall wegen Glätte gegeben. Und Minusgrade sind gerade nachts und am frühen Morgen keine Seltenheit mehr. Zudem werden in Landshut jetzt auch alle offenen Wasserstellen wie Brunnen im Stadtgebiet abgeklemmt.

Ähnlich gehen auch Weinzierls Kollegen aus Zwiesel und Straubing vor. Christian Erl und Klaus Stegmann, die dortigen Bauhofleiter, richten ebenfalls bereits einen Teil ihres Winterdienst-Fuhrparks für mögliche Einsätze vor. Zudem werden in Zwiesel bereits Streukisten aufgefüllt und aufgestellt und auch die ersten sogenannten Schneezeichen am Straßenrand aufgestellt – orangefarbene Stangen, die Autofahrern und dem Räumdienst als Orientierung dienen.

Laub: Wann geräumt werden muss

Zwar ist in den kommenden Tagen noch nicht mit viel Schneefall zu rechnen. Die Temperaturen steigen zunächst mal wieder an und stabilisieren sich über dem Nullpunkt. Was aber unabhängig davon schon jetzt immer häufiger auf den Straßen und Gehwegen liegt: Laub. Und wo Blätter liegen bleiben, kann es auch schnell mal rutschig werden.

Wenn Herbstlaub auf öffentlichen Straßen und Wegen liegt, müssen in jedem Fall die Kommunen die Blätter beseitigen. Doch wenn Gehwege an Grundstücke grenzen, kommen häufig wieder die Eigentümer ins Spiel beziehungsweise in die Pflicht. Das kann dann nämlich unter die Räumpflicht fallen. Heißt: Dann muss man selbst den Gehweg von Laub befreien – zumindest bei geschlossenen Laubdecken.

Auch Mieter können Räumpflichten haben

Auch Mieter und Mieterinnen sind da nicht ausgenommen. Oft ist die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag an sie übertragen. Und dann können auch sie verpflichtet sein, angrenzende Bürgersteige laub- und gefahrfrei zu halten. In der Regel gilt: die Gehwege sollten wochentags zwischen 7 und 20 Uhr und an Wochenenden zwischen 9 und 20 Uhr gefahrlos passierbar sein.

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