Die Köpfe von drei Rindern in einem Stall (Symbolbild)
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Verdreckte und abgemagerte Kühe, die keinen Zugang zu Wasser haben: Die Tierhalterin wehrte sich gegen die Vorwürfe, es kam zum Vergleich

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Streit um Tierwohl im Kuhstall: Prozess endet mit Vergleich

Abgemagerte und schmutzige Kühe, die keinen Zugang zu Wasser haben: Eine Landwirtin aus Aichach hat sich gegen den Vorwurf des Landratsamts gewehrt. Mit Erfolg. Sie muss das Zwangsgeld nicht bezahlen - aber Tierwohl-Auflagen einhalten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Mit einem Vergleich hat heute ein Prozess vor dem Augsburger Verwaltungsgericht geendet, bei dem es um schlechte Haltungsbedingungen in einem Kuhstall einer Aichacher Landwirtin ging. Das Landratsamt verzichtet auf das angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro, die Landwirtin sorgt im Gegenzug für ausreichend Wasser für ihre Kühe und einen trockenen Liegeplatz, so das Gericht.

Kontrolleure: Vernachlässigte und abgemagerte Kühe

Schon bei einem Kontrolltermin durch das Landratsamt vor wenigen Wochen hatte nach Angaben des Verwaltungsgerichts die Frau die behördlichen Auflagen eingehalten. Als die Veterinäre vor gut zwei Jahren in den Kuhstall der Aichacherin kamen, da standen oder lagen viele der 19 Rinder im Dreck. Wasser fehlte, auch waren die Tiere abgemagert. Jedenfalls protokollierte das nach Angaben des Verwaltungsgerichts so das Landratsamt Aichach-Friedberg. Die Kontrolleure kamen mehrmals und sie sprachen wiederholt Missstände an.

Beschuldigte wehrt sich gegen Vorwürfe

Die Folge: Ein Bescheid des Landratsamtes mit Zwangsgeldandrohung. Die Landwirtin sollte danach für ausreichend Wasser sorgen und einen trockenen Liegebereich für die Rinder schaffen. Die Frau bestritt, die Rinder vernachlässigt zu haben. Die Tiere hätten kurz vor dem Kontrollbesuch die Wannen mit Wasser umgestoßen. Darum seien diese leer gewesen. Ihre Rinder habe sie immer mit ausreichend Wasser versorgt und im Stall zweimal täglich gemistet und eingestreut.

Vergleich beendet das Verfahren

Sie klagte gegen den Bescheid des Landratsamtes Aichach-Friedberg vor dem Augsburger Verwaltungsgericht, das Verfahren endete jetzt mit dem Vergleich.

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