Kanufahrer auf einem Fluss (Symbolbild)
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Streit um Kanufahrer: Klage des Fischereivereins abgewiesen

Im Dauerstreit am Schwarzen Regen bei Viechtach haben die Fischer jetzt vor Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Regensburg hält die Genehmigungen, die das Landratsamt Regen neun Kanuverleihern erteilt hat, für rechtens.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Im Streit um das gewerbliche Kanufahren am Schwarzen Regen im Landkreis Regen hat der Bezirksfischereiverein Viechtach eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg erlitten. Der Verein hatte gegen Schifffahrtsgenehmigungen geklagt, die das Landratsamt Regen insgesamt neun Kanuverleihern erteilt hatte.

Gericht: Landratsamt hat Belange der Fischer berücksichtigt

Den Fischern geht es um den Schutz des Flusses und der Fischbestände vor zu viel Kanubetrieb und vor schädlichem Verhalten der Kanufahrer. Das Verwaltungsgericht hat die Klage des Bezirksfischereivereins jedoch am heutigen Montag abgewiesen. In einer ersten Begründung heißt es, es handle sich um eine Ermessungsentscheidung des zuständigen Landratsamts Regen. Die Behörde habe nach sorgfältiger Abwägung aller Belange eine Entscheidung getroffen. Das Fischereirecht sei dabei berücksichtigt worden, hieß es. Das Urteil mit ausführlicher Begründung werde den betreffenden Parteien in den nächsten Wochen zugeschickt. Es bestehe die Möglichkeit, Berufung einzulegen.

Fischer wollen Kanufahren nicht komplett verbieten

Konkret geht es dem Fischereiverein eigenen Angaben zufolge nicht darum, das Kanufahren generell zu verbieten. Das versicherte der Vorstand des Bezirksfischereivereins Viechtach Johann Kraus dem BR. Die Klage sei nur der Hebel dafür, dass auf dem gesamten Fluss die gleichen strengen Regeln für das Kanufahren gelten sollen. Bisher gelten, so Kraus, diese Regeln nur für den Flussabschnitt zwischen Zwiesel und Schnitzmühle und dann wieder im Nachbarlandkreis Cham ab dem Höllensteinsee.

Befürchtung: Kanufahrer weichen auf ungeregelte Strecken aus

Auf rund sechs Flusskilometern dazwischen (Abschnitt zwischen Schnitzmühle und dem Höllensteinsee) würden sie jedoch nicht gelten. Das werde im Sommer zur Folge haben, dass alle Kanufahrer auf diesen Abschnitt ausweichen, sollte das Fahren auf den geregelten Abschnitten zum Beispiel wegen einer zu hohen Wassertemperatur oder einem zu niedrigen Pegelstand verboten werden, fürchtet der Bezirksfischereiverein.

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