Kajakfahrer (Symbolbild)
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Kanusaison auf dem Regen startet mit strengen Regeln

Die vielen Kanufahrer auf dem Fluss Regen haben in der Vergangenheit immer wieder für Streit gesorgt. Am 1. Mai beginnt die neue Saison. Mit strengen Regeln und Kontingenten versuchen die zuständigen Behörden in Cham und Regen für Frieden zu sorgen.

Der Landkreis Cham hat für den Beginn der Bootssaison am 1. Mai auf dem Fluss Regen die aktuellen Regeln veröffentlicht. Sie gelten für alle, die mit Kanus, Kajaks, Schlauchbooten, SUP-Boards oder anderen Booten ohne Motor dort unterwegs sind.

Kanutouren nur bei "grüner Ampel"

Oberste Grundregel ist, dass man am Tag des Bootsausflugs auf dem besonders beliebten Abschnitt zwischen dem Blaibacher See und Chamerau immer zuerst auf der Homepage des Landkreises Cham nachschauen muss, ob die dortige Ampel auf grün oder rot steht, ob der Fluss also überhaupt befahren werden darf oder nicht. Das richtet sich jeweils nach dem aktuellen Pegelstand und nach der Wassertemperatur.

Zahl der täglichen Fahrten ist begrenzt

Für das gewerbliche Fahren mit Kanus aus dem Bootsverleih gibt es schon seit letztem Jahr ein Kontingent. So sind vom 1. Mai bis 14. Juni nur maximal 50 Fahrten pro Tag erlaubt, um Fische und den Fischlaich in der Zeit nicht zu stören. In der Hauptsaison vom 15. Juni bis Ende Oktober sind maximal 160 Tagesfahrten gestattet. Die Gesamtzahl der Fahrten pro Saison wurde auf 4800 gedeckelt.

Ähnlich ist es im Landkreis Regen. Auch dort müssen private und gewerbliche Bootsfahrer für den besonders beliebten "Schwarzen Regen" zuerst immer auf der Homepage des Landratsamts schauen, ob der Fluss befahren werden darf oder nicht. Zwischen Regen und Viechtach dürfen gewerbliche Boote wegen der Laichzeit der Fische sowieso erst ab 15. Juli auf dem Schwarzen Regen fahren, so Pressesprecher Heiko Langer, für Privatboote gilt das aber nicht.

Beschränkungen bei Leihbooten

Auf dem Flussabschnitt von Viechtach bis zum Höllensteinsee darf man jetzt schon fahren, also nicht erst ab Mitte Juli. Hier gilt auch die Ampel nicht, dafür aber ein Kontingent von maximal 120 gewerblichen Booten täglich. Wer privat mit einem eigenen Boot unterwegs ist, muss sich aber nicht an dieses Kontingent halten. Von Viechtach bis Blaibacher See darf man ab 1. Mai fahren und die Ampel gilt hier nicht.

Immer wieder Beschwerden

Über das Kanufahren auf dem Fluss Regen wurde in den letzten Jahren heftig gestritten. Es gab immer wieder Klagen von Fischereivereinen und Gerichtsprozesse, aber auch Beschwerden von Anliegern über zu viele Boote, Lärm und Müll. Deshalb wurden strengere Regeln und Kontingente beschlossen. Insgesamt neun Bootsverleiher haben inzwischen offizielle Schifffahrtsgenehmigungen erhalten.

Im Landkreis Cham läuft aktuell aber wieder eine Klage gegen die Schifffahrtsgenehmigungen. In einem ersten Fall habe das Verwaltungsgericht Regensburg aber die Haltung des Landratsamts bestätigt, so der Pressesprecher des Landkreises Friedrich Schuhbauer. Aber momentan liegen noch nicht alle gerichtlichen Entscheidungen vor. Das Landratsamt Cham geht aber davon aus, dass die Bootsvermietung – voraussichtlich - auch in diesem Jahr möglich sein wird.

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