Vier Personen in einem Kanu
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Symbolbild Kanufahrer

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Schwarzer Regen: Gewerbliche Kanufahrten vorerst wieder gestoppt

Das gewerbliche Kanufahren auf dem Fluss Schwarzer Regen im Bayerischen Wald ist erneut vorläufig gestoppt. Das Bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg verschickt an alle neun Bootsverleiher entsprechende Bescheide.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Das romantische Tal des Schwarzen Regen im Bayerischen Wald trägt nicht zu Unrecht den Beinamen "Bayerisch Kanada". Auch Kanu-Fahrer kommen hier auf ihre Kosten. Doch das gewerbliche Kanufahren auf dem Fluss ist erneut vorläufig gestoppt worden. Die entsprechenden Bescheide werden nun vom Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg an alle neun Bootsverleiher geschickt. Das hat ein Sprecher des Landratsamts Regen am Montag dem BR bestätigt.

Festes Kontingent

Das Landratsamt hatte für diesen Sommer ein festgelegtes Kontingent an gewerblichen Kanus auf dem besonders naturnahen Fluss im Bayerischen Wald zugelassen: Nur 120 dürfen maximal am Tag fahren. Gegen diese Schifffahrts-Genehmigungen hat nun der Bezirksfischereiverein Viechtach Klage eingereicht. Er war in den letzten Jahren immer wieder gegen das Kanufahren mit Leihbooten vorgegangen und hatte schon einmal vor Gericht gewonnen.

Suche nach einem Kompromiss

Daraufhin hatte es für diesen Sommer ein Gutachten, einen Runden Tisch und schließlich eine Limitierung sowie strengere Auflagen gegeben. Die Schifffahrtsgenehmigungen für gewerbliche Kanus auf dem Schwarzen Regen seien "immer noch zu kanubetreiberfreundlich", sagte Helmut Raster, der Schriftführer des Bezirksfischereivereins Viechtach dem BR.

Schwer zu überprüfen

Die Begrenzung auf maximal 120 Boote am Tag sei nicht richtig überprüfbar, da es zahlreiche private Einstiegsstellen entlang des Flusses von verschiedenen Verleihern gebe, die Nummernschilder teils nicht lesbar sind. Außerdem werde weiterhin Alkohol während der Bootsfahrt getrunken, was verboten sei. Natur und Fische würden weiterhin gestört.

Mit Trick gegen Beschränkung?

Inzwischen sei auch eine Methode entwickelt worden, die Limitierung zu umgehen. Ein Kanuverleiher verkaufe das Boot an den Kunden und kaufe es nach der Fahrt wieder zurück, so Raster. Dadurch umgehe er das Kontingent, denn für private Boote gilt die Begrenzung auf 120 Boote pro Tag nicht.

Klage eingereicht

Man habe die Klage eingereicht, kurz bevor die Klagefrist abläuft. Man werde die genauen Klage-Gründe noch bei Gericht nachreichen. Laut Landratsamt Regen hat das Gericht über die eigentliche Klage noch nicht entschieden. Das jetzige Verbot sei vorerst nur eine Folge der aufschiebenden Wirkung, die die Klage hat.

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