Das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg hat den Antrag des Coburger Stadtrats, Alper Hasirci (parteilos), auf Revision nicht stattgegeben. Damit ist das Urteil des Landgerichts Coburg rechtskräftig, das Hasirci im Januar wegen des Postens einer Hakenkreuz-Karikatur auf der sozialen Plattform Instagram zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt hatte.
Hakenkreuz-Karikatur: Stadtrat beruft sich auf Kunstfreiheit
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Hasirci damit des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gemacht habe. Die Karikatur zeigt einen Soldaten, der eine israelische Fahne trägt und eine am Boden liegende Frau mit Kopftuch bedroht. Der Soldat blickt dabei in einen Spiegel und ist dort als Soldat mit Hakenkreuz zu sehen. Hasirci, selbst Jurist, berief sich dabei auf die Kunstfreiheit. Dass die in diesem Fall nicht greife, machte das Oberste Landesgericht nun deutlich.
In dem Beschluss, der dem BR vorliegt, heißt es: Selbst wenn es sich bei der geteilten Karikatur um Kunst handle, sei Hasirci weder der zu schützende Urheber, noch sei er von diesem mit der Verbreitung des Bildes betraut worden. Von der Kunstfreiheit gedeckt sei demnach nach einschlägiger Rechtsprechung beispielsweise die Vermittlung von Kunst durch Ausstellungen und Museen.
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Hasirci: Rechtsprechung nicht eindeutig
Eine Revision gegen den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist nicht mehr möglich. Im Gespräch mit dem BR sagte Hasirci am Donnerstag, die Rechtsprechung sei nicht eindeutig. Ihm bleibe nun noch der Weg über das Verfassungsgericht. Konkreter wolle er sich derzeit nicht äußern. Der Gerichtsbeschluss sei ihm noch nicht zugestellt worden.
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