Das Seenot-Rettungsschiff "Sea-Eye4"
Bildrechte: Sea-Eye

Die "Sea-Eye 4" war nach der Rettung von 49 Menschen im Mittelmeer am 2. Juni von den italienischen Behörden für 20 Tage festgesetzt worden.

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Sea-Eye verklagt Italien wegen Festsetzung von Rettungsschiff

Die Regensburger Seenotrettungsorganisation Sea-Eye wehrt sich gegen die Festsetzung eines ihrer Schiffe in Italien. Beim Zivilgericht von Chieti sei Klage gegen das italienische Verkehrsministerium eingereicht worden, teilte Sea-Eye mit.

Die Seenotrettungsorganisation Sea-Eye hat beim Zivilgericht im italienischen Chieti Klage gegen die Festsetzung ihres Schiffes "Sea-Eye 4" eingereicht. Dies teilte die Initiative am Montag in Regensburg mit. Die "Sea-Eye 4" war nach der Rettung von 49 Menschen im Mittelmeer am Sonntag (02.07.23) von den italienischen Behörden für 20 Tage im Hafen von Ortona festgesetzt worden.

Schiff 20 Tage festgesetzt und hohe Geldstrafe aufgebrummt

Zusätzlich musste Sea-Eye eine Geldstrafe von 3.333 Euro zahlen. Begründet worden sei die Festsetzung mit einem Verstoß gegen ein im Februar erlassenes Gesetz, wonach das Schiff nach der ersten Rettung von 17 Personen unverzüglich nach Ortona hätte fahren müssen. Die Besatzung hatte nach Angaben der Organisation wegen weiterer Notrufe ihren Kurs geändert und weitere 32 Menschen gerettet. Dennoch sei der Hafen von Ortona rechtzeitig erreicht worden, erklärte Sea-Eye.

Rechtsnationale Regierung macht es Seenotrettern schwer

Seit der Amtsübernahme der rechtsnationalistischen Regierung in Italien im Oktober erschweren die Behörden den privaten Seenotrettungsinitiativen die Arbeit. Sie dürfen meist nur noch die Insassen von einem Boot in Seenot an Bord nehmen und werden zu weit entfernten Häfen geschickt, um diese an Land zu bringen. Mehrere Schiffe wurden festgesetzt und die Organisationen mit Strafgeldern belegt, wenn sie eine weitere Rettung unternommen oder einen näheren Hafen angefahren haben. Dieses Gesetz könne die zivile Seenotrettung zum Stillstand bringen, erklärte der Sea-Eye-Vorsitzende Gorden Isler. Sollte die "Sea-Eye 4" erneut gegen den Erlass verstoßen, drohe eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro und eine Festsetzung von bis zu sechs Monaten.

Bemühungen durch Auswärtiges Amt erfolgslos

Sea-Eye hatte nach eigenen Angaben das Auswärtige Amt am 4. Juni wegen der Festsetzung der "Sea-Eye 4" formell um Unterstützung gebeten. Eine Intervention der deutschen Behörden sei jedoch ergebnislos geblieben.

Flucht übers Mittelmeer: Fast 2.000 Tote und Vermisste

Das Mittelmeer gehört zu den gefährlichsten Fluchtrouten der Welt. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM), sind es in diesem Jahr bislang etwa 1.900 Menschen, die bei der Überquerung starben oder vermisst werden. Es gibt keine staatlich organisierte Seenotrettung, lediglich private Initiativen halten nach Geflüchteten in Seenot Ausschau.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!