Strafjustizzentrum Nürnberg am Eingang zum Landgericht Nürnberg-Fürth
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Daniel Karmann

Die Jugendkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth hat den jungen Mann, der seine Schwester getötet und seine Mutter schwer verletzt hat, verurteilt.

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Schwester im Drogenrausch getötet: Täter muss in Psychiatrie

Im Drogenrausch hatte ein damals 17-Jähriger aus Weisendorf seine Schwester getötet und seine Mutter schwer verletzt. Die Jugendkammer am Landgericht in Nürnberg hat nun das Urteil gesprochen. Der Angeklagte muss in die Psychiatrie.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Weil der damals 17-Jährige seine Schwester im Drogenrausch mit einem Küchenmesser getötet und seine Mutter schwer verletzt hat, muss der junge Mann aus Weisendorf im Landkreis Erlangen-Höchstadt in die Psychiatrie. Die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth sprach ihn wegen fahrlässigen Vollrauschs schuldig und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Schuldunfähig, weil fahrlässig im Rausch

Der Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt war. Das Gericht sah es der Mitteilung zufolge als erwiesen an, dass der Angeklagte vor den Angriffen auf die Familie Cannabis und halluzinogene Pilze konsumiert hatte. Damit habe er sich fahrlässig in einen Rausch versetzt, der seine Schuldunfähigkeit bewirkte.

Psychische Erkrankung und Sucht-Probleme

Schon im Vorfeld sei der junge Mann nur vermindert schuldfähig gewesen: Er sei an einer depressiven Störung erkrankt, so die Sprecherin. Somit sei keine strafrechtliche Verurteilung für die Tötung und die Körperverletzung möglich gewesen und stattdessen die Unterbringung angeordnet worden. In der Klinik solle seine psychische Erkrankung und seine Suchtproblematik behandelt werden. Eine zusätzliche Verhängung einer Jugendstrafe erachtete das Gericht demnach nicht für erzieherisch geboten. Der Angeklagte hatte die Tat vor Gericht eingeräumt, soweit er sich habe erinnern können.

Dauer der Unterbringung noch ungewiss

Auch die Mutter und andere Zeugen waren gehört worden, außerdem hatte ein psychiatrischer Sachverständiger ein Gutachten vorgelegt. Wie lange der junge Mann in dem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht bleibt, hängt vom Therapieerfolg ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, so die Gerichtssprecherin. Die Tat hatte Anfang Januar für große Betroffenheit nicht nur in dem mittelfränkischen Ort selbst gesorgt.

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