In Traunstein bezahlte das Jugendamt einem vorbestraften Geschäftsmann 13.000 Euro im Monat. Dieser sollen einen Jungen in seiner Obhut aber nicht richtig versorgt haben. Der Mann hatte mehrere Einrichtungen für die Unterbringung von Kindern eröffnet.
Fünf Staatsanwaltschaften ermitteln
Nun muss der Geschäftsmann mit Konsequenzen rechnen. Fünf Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland ermitteln. Ein Gericht in Berlin erhob sogar Anklage – allerdings nicht wegen der Kinder, sondern wegen Betrugs. Der Beschuldigte soll seine Mitarbeiter nicht bezahlt haben.
Mann ist vorbestraft
Zwölf Jugendämter hatten diesem Mann Kinder anvertraut und ihm jede Menge Geld an ihn bezahlt – aber offenbar nicht ausreichend kontrolliert. Zudem hätten die Ämter ganz früh feststellen können, dass da etwas schief lief: Sie hätten nur ein Führungszeugnis anfordern müssen. Denn der Mann saß schon einmal im Gefängnis, ist also vorbestraft.
Das Jugendamt Traunstein erklärte, es habe kein Führungszeugnis angefordert – und das sei auch nicht üblich. Doch das Jugendamt muss laut Gesetz sogar sicherstellen, dass Führungszeugnisse vorliegen.
Strafantrag wegen Kindswohlgefährdung
Und auch vor Ort kontrollierte das Jugendamt nicht. Dabei gab es konkrete Hinweise, dass es dem Jungen nicht gutging. Das Jugendamt regierte nicht darauf.
Die Familie des Jungen aus Traunstein will nun gegen die handelnden Mitarbeiter im Jugendamt einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Traunstein stellen. Der Vorwurf lautet unter anderem auf Kindswohlgefährdung.