Rad-Sternfahrt für "Radentscheid Bayern"
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Rad-Sternfahrt für "Radentscheid Bayern"

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"Radentscheid Bayern" – Verfassungsgerichtshof prüft Zulassung

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof gibt heute bekannt, ob das geplante Volksbegehren "Radentscheid Bayern" zulässig ist. Über 100.000 Bürger hatten es unterschrieben. Das neue Radgesetz der Staatsregierung geht den Initiatoren nicht weit genug.

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25 Prozent aller Wege in Bayern sollen 2030 mit dem Rad zurückgelegt werden, so das Ziel des Volksbegehrens "Radentscheid Bayern". Dafür fordern die Initiatoren mehr Radschnellverbindungen und mehr Radverkehr in Einbahnstraßen. Zudem müsse der Radverkehr sicherer werden, sagt Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern. Laut Felsch sind die Hürden für ein Volksbegehren in Bayern sehr hoch. Die rechtlichen Vorschriften seien maximal beachtet worden, dafür sei eine fünfstellige Summe an Rechtsberatung ausgegeben worden, so die Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs in Bayern.

Innenministerium sieht unzulässigen Antrag

Das bayerische Innenministerium hält den Zulassungsantrag für das geplante Volksbegehren "Radentscheid Bayern" für unzulässig. Die Begründung: Zum einen fehle dem Freistaat die Kompetenz in das Straßenverkehrsgesetz einzugreifen, dies sei Sache des Bundes. Zum anderen sieht die Staatsregierung beim Zulassungsantrag einen Eingriff in die Budgethoheit des Landtages. Die Höhe der erforderlichen Haushaltsmittel würde zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Budgetrechts führen, so das bayerische Innenministerium.

ADFC: "Innenministerium rechnet Kosten zu hoch!"

Sollte das Volksbegehren umgesetzt werden, so rechnet das bayerische Innenministerium mit 350 Millionen Euro Kosten pro Haushaltsjahr. Diese Kostenrechnung sei deutlich zu hoch, so die Vorsitzende des ADFC Bayern Bernadette Felsch. Das Innenministerium habe bereits beschlossene Maßnahmen eingerechnet, außerdem seien Kosten der Kommunen eingerechnet und die Fördermittel des Bundes seien nicht entsprechend abgezogen worden, so Felsch.

Kein Volksentscheid zum Haushalt möglich

In der bayerischen Verfassung steht, dass über den Staatshaushalt kein Volksentscheid stattfinden darf. Für Jan Renner, Geschäftsführer von "Mehr Demokratie", wird dieser Artikel seit langer Zeit überinterpretiert: Das sei eine sehr große Hürde für die direkte Demokratie, dass man per Volksbegehren keine finanzwirksamen Entscheidungen treffen dürfe, so Renner und wörtlich: "Natürlich kosten Gesetze Geld, beziehungsweise die Umsetzung von Gesetzen kostet nun mal Geld," sagt der Geschäftsführer von "Mehr Demokratie".

Wie kommt es zum Volksentscheid?

Der Verfassungsgerichtshof entscheidet heute unter anderem, ob der finanzielle Eingriff durch das Volksbegehren zu weit geht oder nicht. Sollte der Zulassungsantrag verfassungskonform sein, so erfolgt die Zulassung durch das bayerische Innenministerium. Dann müssen sich beim "Radentscheid Bayern" innerhalb von zwei Wochen zehn Prozent der Wahlberechtigten in Bayerns Rathäusern in Unterschriftenlisten eintragen, also etwa eine Million Menschen. Sollte der Landtag den Gesetzentwurf des Volksbegehrens dann nicht von sich aus annehmen, kommt es zu einem bayernweiten Volksentscheid.

Was plant Bayerns Staatsregierung?

Vor zwei Wochen haben CSU und Freie Wähler einen Entwurf für ein neues Fahrradgesetz vorgelegt. Bis 2030 sollen demnach in Bayern 1.500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz entstehen. Den Initiatoren des Rad-Volksbegehrens geht der Gesetzesentwurf aber nicht weit genug.

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