Auf der Anklagebank sitzen zwei Männer mit ihren Rechtsanwälten.
Bildrechte: BR/Anja Bischof

Das Landgericht Hof hat einen Mann unter anderem wegen eines unerlaubten Autorennens zu sieben Jahren Haft verurteilt.

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Polizist umgefahren: Haftstrafe wegen illegalen Autorennens

Das Landgericht Hof hat einen jungen Mann unter anderem wegen eines unerlaubten Autorennens zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er war mit seinem Auto vor einer Kontrolle geflüchtet, durchbrach eine Polizeisperre und verletzte einen Beamten schwer.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Hohe Freiheitsstrafe für einen Autoraser: Das Landgericht Hof hat einen 25 Jahre alten Mann unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu sieben Jahren Haft verurteilt. Sein Mitfahrer bekam eine neunmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Er hatte den Älteren zu dem Autorennen angestiftet.

Fluchtauto mit 250 Stundenkilometern unterwegs

Im November 2021 waren die beiden Männer aus dem Großraum Berlin mit ihrem 600 PS starken Auto mit gestohlenem Kennzeichen auf der A9 bei Bayreuth unterwegs. Als sie in eine Polizeikontrolle gerieten, gab der Fahrer, angestachelt von seinem 23 Jahre alten Beifahrer Gas. Zeitweise war das Fluchtauto mit 250 Stundenkilometern unterwegs. Eine Polizeistreife nahm die Verfolgung auf, verlor das Fluchtauto aber aus den Augen.

Straßensperre durchbrochen und Polizeibeamten erfasst

Bei Münchberg im Kreis Hof versuchte der Fahrer des Fluchtautos eine eigens für die Autoraser errichtete Straßensperre zu umfahren. Dabei wurde ein Polizeibeamter schwer verletzt. Er erlitt Beinverletzungen und musste sich einer monatelangen Therapie unterziehen, um seinen Fuß zu erhalten. Er leidet demnach bis heute unter den Folgen des Vorfalls. Nachdem er den Polizisten erfasst hatte, steuerte der 25-Jährige das Fluchtauto über eine Wiese. Der Wagen blieb stecken. Fahrer und Beifahrer flüchteten zu Fuß weiter. Tags darauf wurde sie im Zuge einer Großfahndung in einer Scheune festgenommen.

Ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagt

Ursprünglich hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gefordert. In ihrem Plädoyer war die Staatsanwaltschaft allerdings von diesem Vorwurf abgerückt. Wie ein Gerichtssprecher auf BR-Anfrage mitteilte, verneinte das Gericht in seiner Urteilsbegründung sowohl den Tötungs-, als auch einen möglichen Körperverletzungsvorsatz. Der Angeklagte sei auf seiner Flucht zwar rücksichtslos gefahren, habe aber mit dem Polizisten, den er mit seinem Auto erfasst hatte, nicht gerechnet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Sowohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung als auch der Betroffene als Nebenkläger können noch Revision einlegen.

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