Die Welterbe-Altstadt von Regensburg
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Regensburg: Photovoltaik-Verbot in Altstadt könnte fallen

In Regensburg könnte bald das Verbot von Solaranlagen auf Dächern der Welterbe-Altstadt fallen. Die Rathaus-Koalition will angesichts des Klimawandels die Altstadtschutzsatzung ändern. Die Grünen haben ihre Unterstützung zugesagt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Unter dem Eindruck aktueller Entwicklungen will die Regensburger Rathauskoalition das Verbot von Solaranlagen aus der Altstadtschutzsatzung streichen. "Die unübersehbaren Folgen des Klimawandels gebieten es, alle Möglichkeiten einer CO2-Reduzierung auszuschöpfen", schreibt die Koalition aus SPD, CSU, Freien Wählern, FDP und CSB in einem gemeinsamen Antrag, der nach der Sommerpause behandelt werden soll. Außerdem müsse Deutschland die Abhängigkeit von fossilen Energien verringern oder diese bestenfalls ganz überflüssig machen.

Neue Möglichkeiten bei der farblichen Gestaltung von Photovoltaik-Modulen würden diese zudem kompatibler machen, so die Koalition.

Grünen-Fraktion sagt Unterstützung zu

Die Grünen im Stadtrat erklärten am Donnerstag, den Vorstoß zu unterstützen. Der Antrag der Koalition wird nach der Sommerpause im Planungsausschuss behandelt (20. September).

Die Grünen betonen in ihrer Stellungnahme, Schritt zwei müsse ein "kommunales Denkmalkonzept" für Regensburg sein. Denn um Hausbesitzern im Einzelfall eine Anlage genehmigen zu können, brauche es eine Entscheidungsgrundlage.

Wer auf seinem Dach keine Anlage installieren kann, sollte sich nach Vorstellung der Grünen auf anderen Flächen an der Erzeugung erneuerbarer Energien beteiligen können, "zum Beispiel mittels einer Bürgeraktie".

Denkmalschutz und Erscheinungsbild hatten Vorrang

Bei früheren Vorstößen zu Solaranlagen auf Regensburger Altstadtdächern wurde noch dem Denkmalschutz und dem Erscheinungsbild der Welterbe-Altstadt Vorrang gegeben. So schloss sich beispielsweise der Ferienausschuss des Regensburger Stadtrates 2020 folgender Bewertung der Stadtverwaltung an: "Bei Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen zwischen insbesondere Baugestaltung, Denkmalschutz, Eigentumsfreiheit und Klimaschutz überwiegen nach Auffassung der Verwaltung die öffentlichen Interessen des Denkmalschutzes und der Baugestaltung."

Denkmalschutzgesetz wird geändert

Anfang August hatte die Staatsregierung eine Novelle für das Denkmalschutzgesetz beschlossen, welche die bisherige strenge Linie massiv aufweicht. So sollen etwa Solaranlagen auf Dächern von denkmalgeschützten Häusern gestattet werden.

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