Der ehemalige Gasthof Oberprex von außen.
Bildrechte: BR / Andreas Kammerhuber

Um die Enteignung dieser Immobilie in Oberprex geht es am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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Oberprex: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Enteignung

Der jahrelange juristische Streit um die Enteignung einer ehemaligen Neonazi-Immobilie in Oberprex im Landkreis Hof geht in die nächste Runde. Am Mittwoch wird vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Das Urteil könnte schnell fallen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Das Haus in dem kleinen oberfränkischen Dorf Oberprex nahe der bayerisch-sächsisch-tschechischen Grenze bei Regnitzlosau im Landkreis Hof war mehrere Jahre von der Neonazi-Vereinigung "Freies Netz Süd" (FNS) genutzt worden. Im Jahr 2014 hat der Freistaat Bayern das rechtsextreme Netzwerk verboten und in diesem Zusammenhang auch das Haus beschlagnahmt.

Was wusste die Mutter des Neo-Nazis?

Gegen dieses Vorgehen kämpft seit Jahren die ehemalige Eigentümerin der Immobilie. Es gehörte der Mutter von Tony Gentsch, der eine führende Position im "Freien Netz Süd" eingenommen hatte. Sie hatte das Anwesen in Oberprex 2010 gekauft – angeblich als Altersruhesitz. Doch schnell entwickelte sich die ehemalige Gaststätte in dem kleinen Dorf an der fränkisch-tschechischen Grenze zum Treffpunkt für Neonazis aus ganz Deutschland. Unter anderem war 2011 der mehrfach verurteilte Martin Wiese zu Gast. Er saß unter anderem sieben Jahre im Gefängnis, weil er einen Sprengstoff-Anschlag auf das Jüdische Zentrum München geplant hatte. An dem Haus prangte der große Schriftzug "Nationales Zentrum Hochfranken".

Auch ein rechtsextremer Versandhandel hatte in dem Haus seinen Sitz. Der Handel wurde im Juli 2014 vom bayerischen Innenministerium ebenso verboten wie das rechtsextreme "Freie Netz Süd" – gleichzeitig wurde das Anwesen in Oberprex beschlagnahmt.

Gegen diese Beschlagnahmung klagte Gentschs Mutter und bekam im Sommer 2020 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München Recht. Nach Ansicht der obersten bayerischen Verwaltungsrichter könne der Eigentümerin nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie wusste, dass ihr Haus jahrelang von der rechtsextremen Kameradschaft FNS genutzt wurde.

Freistaat klagt gegen Urteil des VGH

Doch dieses Urteil akzeptierte der Freistaat nicht, deshalb beschäftigt sich nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall Oberprex. Es ist bundesweit das erste Verfahren, bei dem es um die Enteignung einer Immobilie geht, die nicht direkt einer rechtsextremistischen Gruppierung gehört, sondern ihr von den Eigentümern überlassen wurde. Das Urteil könnte Signalwirkung haben.

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