Luftbild von Ingolstadt. Auf der markierten Fläche im Grünring soll eine Schule entstehen
Bildrechte: Stadt Ingolstadt

Luftbild von Ingolstadt. Auf der markierten Fläche im Grünring soll eine Schule entstehen

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Noch Chancen für Bürgerbegehren „Hände weg vom Grünring“

Das Ingolstädter Bürgerbegehren „Hände weg vom Grünring“ hat noch Chancen. Am ersten Verhandlungstag ließ das Verwaltungsgericht München seine Neigung erkennen, das angestrebte Bürgerbegehren gegen einen Schulbau als rechtlich haltbar einzuschätzen.

Der geplante Schulbau sorgt in Ingolstadt für heftige Diskussionen, denn er liegt im Grünring der Stadt und hat Naherholungswert. Die Stadt Ingolstadt hatte das geplante Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt. Dagegen hatten die Initiatoren geklagt. Die klagenden Bürger setzen nun auf ein Ratsbegehren und damit darauf, dass die Ingolstädter selbst über das umstrittene Bauprojekt entscheiden können.

Ratsbegehren als möglicher Kompromiss

Ein Urteil fällte das Gericht heute nicht. Vielmehr erhalten die Parteien nun Zeit, doch noch einen Kompromiss zu finden. Die Kammer regte an, eine politische Lösung zu suchen. Die könnte darin bestehen, dass der Ingolstädter Stadtrat ein Ratsbegehren auf den Weg bringt, und somit die Entscheidung über das umstrittene Bauprojekt doch noch in die Hände der Bürger kommt.

Schulbau in der grünen Lunge der Stadt sorgt für Diskussionen

Mit dem Bürgerbegehren möchte eine Gruppe von Bürgern den Bau einer Mittelschule am Ingolstädter Augraben verhindern. Der Standort liegt im zweiten Grünring der Stadt und ist deshalb umstritten. Durch das Stadtgebiet ziehen sich ehemalige Verteidigungs- und Festungsringe, die ein Verbundsystem aus Grünflächen bilden. Diese beiden sogenannten Grünringe gelten als grüne Lungen der Stadt und deshalb als besonders schützenswert. Die Grünringe sind durch Bach- und Flusstäler miteinander verbunden und enthalten Stadtteilparks und Spielplätze.

Im nordöstlichen Teilbereich des zweiten Grünringes, am Augraben in Oberhaunstadt, will die Stadt die Mittelschule Nordost bauen. Die Planungen dafür sind schon weit fortgeschritten: Im März hat die Stadt den Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs präsentiert. Bei der Stadt verweist man darauf, dass sich für die dringend notwendige Schule kein anderer Bauplatz hätte finden lassen.

Rechtliche Fragen rund um die Begründung des Bürgerbegehrens

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wenden sich dennoch gegen dieses Vorhaben. Die ausreichenden Stimmen dafür, rund 5000 Unterschriften, haben sie erreicht. Das zweifeln weder die Stadt noch das Gericht an. Als unzulässig bewertet jedoch Ingolstadts Rechtsreferent Dirk Müller die Begründung des Bürgerbegehrens. Nicht haltbar sei zum Beispiel die Behauptung im Bürgerbegehren, dass durch die geplante Mittelschule künftig "das Stadtklima beeinträchtigt“ werde und „damit die in Zeiten des Klimawandels besonders wichtige Kühlung der Stadt". Diese Behauptung habe die Stadt Ingolstadt von Klimaexperten prüfen lassen. Diese Sachverständigen hätten die Behauptung für unzutreffend erklärt, so Ingolstadts Rechtsreferent Dirk Müller, der hier von einer „gewissen Irreführung des Bürgers“ sprach.

Verwaltungsgericht: „Anforderungen an Bürger nicht zu hoch hängen“

Das Verwaltungsgericht wollte dagegen noch nicht von Irreführung des Bürgers sprechen. Man dürfe die Anforderungen an die Formulierungen der Begründung von Bürgerbegehren nicht so hoch hängen. In einer ersten Einschätzung sieht die Kammer folglich die „Grenze zur Unzulässigkeit noch nicht überschritten“.

Nach der mündlichen Verhandlung will die Kammer eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren treffen. Zuerst haben nun die beiden Klageparteien Zeit für Reaktionen. Wie Ingolstadts Rechtsreferent Müller erklärt, ist auf Seiten der Kommune der Oberbürgermeister Christian Scharpf Herr des Verfahrens. Er kann entscheiden, ob es zu einer juristischen Entscheidung kommt oder zu einer politischen Lösung. Falls die Kommune zu einem Kompromiss neigt, also zur Durchführung eines Ratsbegehrens, ist der Ingolstädter Stadtrat gefragt.

Ratsbegehren oder gerichtliche Entscheidung

Die klagenden Bürger betrachten das mögliche „Ratsbegehren als ein Entgegenkommen an die Stadt“. So formuliert es Rechtsanwältin Adelheid Rupp, die die Initiatoren des Bürgerbegehrens vertritt. Sie freut sich über den positiven Ausgang des ersten Verhandlungstags. Die Kammer habe ihre Überzeugung geteilt, dass man an die von Bürgern formulierten Begründungen eines Bürgerbegehrens „nicht den Maßstab eines Anwaltes anlegen“ dürfe. Die Rechtsanwältin macht deutlich, dass ihre Mandanten die Klage beim Verwaltungsgericht nur fallen lassen werden, wenn es zu einem Ratsbegehren kommt. „Andernfalls fechten wir das vor Gericht durch und sind dabei sehr zuversichtlich!“.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!