Begradigter und vertiefter Rappenalpbach in den Allgäuer Hochalpen
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Rappenalpbach im Oberallgäu nach der Begradigung

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LBV stellt Strafanzeige wegen Naturzerstörung im Rappenalptal

Der Landesbund für Vogelschutz hat wegen der Begradigung des Rappenalpbachs in den Allgäuer Hochalpen Strafanzeige gestellt. Solche Verstöße gegen Naturschutzrecht seien kein Kavaliersdelikt und müssten konsequent strafrechtlich geahndet werden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Der LBV hat wegen des Ausbaggerns und Begradigens des Rappenalpbachs in den Allgäuer Hochalpen Anzeige erstattet. Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) will damit erreichen, dass die Verantwortlichen für diesen unrechtmäßigen Eingriff zur Rechenschaft gezogen werden. "Verstöße gegen naturschutzrechtliche Verordnungen sind kein Kavaliersdelikt und müssen konsequent strafrechtlich geahndet werden", so der LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.

LBV fordert Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Geldstrafe

Neben der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordert der LBV Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie eine empfindliche Geldstrafe. Der Naturschutzverband hofft, dass vom Rappenalpbach eine Signalwirkung ausgeht. Derartige Verstöße sollten seiner Ansicht nach in Zukunft nicht mehr vorkommen, damit die Schönheit von Bayerns Natur nicht noch weiter zerstört werde.

Durch das Ausbaggern und Kanalisieren des Rappenalpbachs auf einer Länge von etwa 1,5 Kilometern sei der Bach über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte massiv geschädigt, heißt es in der Mitteilung weiter. Seltene Tier- und Pflanzenarten hätten ein bedeutendes Ökosystem verloren, so der LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. Der zerstörte Bereich des Rappenalpbaches sei als wertvoller Lebensraum besonders geschützt gewesen, sowohl als deutsches Naturschutzgebiet als auch als europäisches FFH-Schutzgebiet.

  • Zum Artikel: "Rappenalpbach zerstört – wie kam es dazu?"

Bachlauf womöglich für immer zerstört

Der betroffene Bereich des Baches ist der einzige, der bisher weitläufige Schotterfluren und einen mäandernden Wasserlauf aufwies. Für den LBV ist klar, dass durch die vorgenommenen Arbeiten die wasserführende Schicht der Gewässersohle so beschädigt wurde, dass das Wasser jetzt im Untergrund versickert und der Bach deshalb abschnittsweise trockengefallen ist. "Ob sich diese Schäden jemals wieder beheben lassen, ist fraglich", betont Helmut Beran.

Freiheitsstrafe von mehreren Jahren möglich

Wie ein solches Delikt bestraft werden kann, ist nach Recherchen des BR unter anderem im Strafgesetzbuch unter Paragraph 329 zur Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete geregelt. Laut Absatz 3 könnte den Verantwortlichen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen. Wie hoch die Strafe für die Verantwortlichen im Fall des Wildbaches genau ausfallen wird, lässt sich aber nur schwer abschätzen oder mit anderen Fällen vergleichen.

"Es gibt es nur eine Handvoll gerichtlicher Entscheidungen", erklärt der Umweltrechtsprofessor Prof. Holger Kröninger von der Hochschule Trier-Birkenfeld. Neben der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete könnten die Verantwortlichen auch gegen das Wasserhaushaltsgesetz verstoßen haben. In diesem Fall droht eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro. Über die Höhe des Bußgeldes im Fall des Wildbaches im Allgäu will Kröninger keine Prognose anstellen, aber es sei "schon ein eklatanter Eingriff in das Gewässer und in die naturschutzrechtliche Umgebung, sodass man sich da doch im oberen Rahmen der zulässigen Strafen bewegen kann".

Gehring: Staatsregierung soll sich um Aufklärung kümmern

Auch der Allgäuer Landtagsvizepräsident Thomas Gehring (Grüne) machte sich inzwischen ein Bild vom begradigten und ausgebaggerten Bach und erklärte daraufhin: Die Zerstörung im Rappenalptal müsse lückenlos aufgeklärt werden. Er sehe die Staatsregierung in der Pflicht und habe deshalb laut Mitteilung auch eine entsprechende Anfrage gestellt. Inhalt des Schreibens: „Welche Behörden waren über die Maßnahmen im mehrfach geschützten Rappenalptal informiert? Wer konkret war der Auftraggeber für die Begradigung des Wildbachs? Gab es irgendeine Form der Rückmeldung an die Behörden aus der Bevölkerung oder von den im Gebiet befindlichen Behördenvertretern, die zu deren Intervention hätten führen können?“ Gemeinsam mit seiner Fraktion fordert Gehring in einem Dringlichkeitsantrag im Landtag, dass Umweltminister Glauber am Donnerstag (24.11.22) im Umweltausschuss des Landtags Rede und Antwort zu der Zerstörung des Rappenalpbachs steht.

BN: Verantwortliche sollten auch Rückbau finanzieren

Auch der BUND Naturschutz Bayern hat sich heute nochmals zu dem Vorfall geäußert. Alfred Karle-Fendt, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, hatte die Maßnahmen entdeckt. Er sagt: "Am dramatischsten ist die Zerstörung der Bachsohle. Gewässerkleinlebewesen wie Würmer, Schnecken, Muscheln sowie Krebstiere sind vollständig verschwunden. Durch die Vernichtung der angrenzenden Fauna sind seltene Arten wie alpine Steinfliege, Köcherfliege, Idas-Bläuling […] vernichtet worden.“ Auch der Alpensalamander sei sicher bei den Baggerarbeiten getötet worden, so Karle-Fendt. Die BN-Verantwortlichen fordern, die Verantwortlichen strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen und sie für die Kosten des Rückbaus und des Ausgleichs haftbar zu machen. Unabhängige Fachbüros sollten damit beauftragt werden, eine Rückbauplanung mit Orientierung am Vorzustand zu erstellen.

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