Jérôme Boateng am Donnerstag vor Gericht
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Nach Boateng-Prozess: Staatsanwaltschaft prüft Rechtsmittel

Weil er seine Ex-Freundin geschlagen haben soll, ist der Fußball-Star Jérôme Boateng zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt worden. Doch die Staatsanwaltschaft gibt sich mit dem Urteil womöglich nicht zufrieden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Nach der Verurteilung von Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin erwägt die Staatsanwaltschaft eine Berufung. "Wir prüfen derzeit, ob wir Rechtsmittel ergreifen", sagte Sprecherin Anne Leiding am Freitag.

Höchstmöglicher Tagessatz von 30.000 Euro

Am Abend zuvor hatte das Amtsgericht München eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro verhängt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Boateng seiner damaligen Partnerin im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. 30.000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng gilt damit aber nicht als vorbestraft. Denn eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen erscheint nicht im polizeilichen Führungszeugnis des Bundeszentralregisters.

Boatengs Verteidiger gibt sich bedeckt

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert - und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Boatengs Verteidiger Kai Walden hatte einen Freispruch gefordert. Die Frage, ob auch sein Mandant erwägt, Rechtsmittel einzulegen, beantwortete er bis Freitagfrüh nicht.

Unter Verwendung von dpa-Material

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