Der wegen Mordes angeklagte 35-Jährige steht vor Prozessbeginn im Landgericht im Gerichtssaal.
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Der wegen Mordes angeklagte 35-Jährige steht vor Prozessbeginn im Landgericht im Gerichtssaal. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslang.

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Münchner Raserprozess: Staatsanwältin fordert lebenslang

Im Prozess gegen einen geständigen Geisterfahrer-Raser forderte die Staatsanwältin nun lebenslang wegen Mordes. Die Verteidigerin verzichtete weitgehend auf ein traditionelles Plädoyer und kritisierte stattdessen, wie das Verfahren abgelaufen war.

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Am 15. Verhandlungstag im Prozess gegen einen geständigen Geisterfahrer-Raser sind am Dienstag am Landgericht München die Plädoyers gehalten worden. Der Angeklagte war im November 2019 unter Alkohol- und Kokaineinfluss die Fürstenrieder Straße in München auf der Gegenfahrbahn entlang gerast, um sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Dabei erfasste er zwei Jugendliche. Ein 14-Jähriger starb, ein 16-Jähriger wurde schwer verletzt.

Staatsanwältin sieht "krasses Eigeninteresse"

Die Staatsanwältin fordert nun eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Der Angeklagte aus dem Tölzer Land habe in krasser Eigensucht sein Eigeninteresse über das Interesse anderer Verkehrsteilnehmer gestellt, so die Staatsanwältin. Mehrere Mordmerkmale sah sie als erfüllt an: Er sei gemeingefährlich, heimtückisch und aus niederen Beweggründen die Fürstenrieder Straße in München auf der Gegenfahrbahn entlang gerast, um sich einer Polizeikontrolle zu entziehen.

14-Jähriger hatte keine Chance

Mehrere entgegenkommende Autos konnten nur knapp einen Zusammenstoß verhindern. Ein 14-Jähriger, der gerade die Straße überqueren wollte, wurde frontal von dem Auto des Geisterfahrers erfasst. Der Teenager starb noch an der Unfallstelle. Eine 16-Jährige wurde schwer verletzt.

Staatsanwältin sieht keine entlastenden Umstände

Auch möglicherweise entlastende Umstände will die Staatsanwältin nicht gelten lassen: Die Jugendlichen seien zwar bei Rot über die Ampel gegangen. Sie hätten aber auf den Verkehr geachtet und nicht damit rechnen können, dass sie von einem Geisterfahrer erfasst werden.

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt?

Die Staatsanwältin plädierte auf schuldig wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und mehrerer weiterer Straftaten. Zudem solle der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Er hatte vor der Tat Kokain und Alkohol konsumiert, obwohl er bereits wegen Drogenvergehen verurteilt worden war.

Emotionale Szenen vor Gericht

Einer der Nebenklagevertreter kämpfte in seinem Plädoyer mit den Tränen. Er berichtete, dass seine Mandantin sich Vorwürfe mache, weil sie dem auf sie zu rasenden Auto ausgewichen sei. Denn sonst wäre sie zwar mit ihm zusammengeprallt und möglicherweise jetzt tot. Aber vielleicht würde der Junge dann noch leben. Dessen Eltern lassen über ihren Anwalt erklären, sie nähmen das Urteil an, wie immer es ausfalle. Denn sie wüssten, dass es ihren Sohn nicht zurückbringe.

Angeklagte zeigt Reue

Der Angeklagte folgte den Plädoyers reglos, den Blick meist zu Boden gerichtet. In seinen Schlussworten sagte er unter Tränen, er bereue jeden Tag. Könnte er mit dem getöteten Jungen tauschen, würde er es tun. Den Angehörigen bot er an, immer für ein Gespräch zur Verfügung zu stehen.

Verteidigung kritisiert Vorverurteilung

Die Verteidigung kritisierte die Beweisaufnahme. Ihr Mandant habe keine echte Chance gehabt, so das Resümee der Verteidigerin des 36-Jährigen. Es habe eine Menge Unschärfen gegeben. Die Beweisaufnahme sei zum Teil abenteuerlich gewesen. Unter anderem kritisierte die Rechtsanwältin, dass ein Großteil der Zeugenaussagen zu subjektiv gewesen sei, um sich als Grundlage für ein Urteil zu eignen.

Urteil kommende Woche

Das Urteil soll kommenden Dienstag, den 23. März gesprochen werden.

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