Landgericht Ingolstadt.
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Mordprozess in Ingolstadt: Verurteilung wegen Körperverletzung

In dem Prozess wegen versuchten Mordes an seiner hochschwangeren Freundin hat die Jugendkammer des Landgerichts Ingolstadt ein Urteil gefällt. Der Angeklagte wurde wegen schwerer Körperverletzung und Bedrohung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Prozess wegen versuchten Mordes an einer Hochschwangeren ist mit einem Urteil des Landgerichts Ingolstadt zu Ende gegangen. Wegen dieses Straftatbestands wurde der Angeklagte für nicht schuldig befunden. Er wurde allerdings wegen schwerer Körperverletzung und Bedrohung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Davon muss er neun Monate in einer Entziehungsanstalt verbringen, wobei hierauf bereits die sieben Monate Untersuchungshaft angerechnet werden. Vor allem seine vielen Vorstrafen und die hohe und schnelle Rückfälligkeit seien Gründe für das relativ hohe Strafmaß, meinte der Richter.

Urteil nach Erwachsenen-Strafrecht

Der Fall wurde an der Jugendkammer des Landgerichts Ingolstadt verhandelt, angewandt wurde allerdings das Erwachsenen-Strafrecht, da der Angeklagte bei den relevanten Taten bereits das 21. Lebensjahr vollendet hatte.

Der heute 22-jährige Angeklagte hatte zuvor gestanden, seine kurz vor der Entbindung stehende Freundin mit einem Grillanzünder besprüht und dann eine Zigarette geschnippt zu haben. Die Frau fing nicht Feuer und blieb unverletzt. Weitere Versuche, seine Freundin in Flammen zu setzen, unternahm der Mann nicht. Das Gericht sah so den Tatbestand des versuchten Mordes als nicht erfüllt, zumal der Mann noch ein Feuerzeug dabei hatte und es nicht benutzte. Den Tötungsvorsatz sah das Gericht nicht erfüllt.

Angeklagter entschuldigte sich bei den Geschädigten

Neben der Anklage auf versuchten Mord standen viele weitere Straftaten zur Verhandlung. Der Mann war maßgeblich an einer Schlägerei im Ingolstädter Klenzepark im Sommer 2021 beteiligt und bedrohte außerdem bei einem Fahrradunfall einen Zeugen.

Bei den Geschädigten entschuldigte sich der Angeklagte vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und acht Monate gefordert, die Verteidigung vier Jahre und drei Monate.

Richter: "Von Gefängnis zu Gefängnis ist kein Leben"

Ein Gutachter stellte bei dem Angeklagten eine dissoziale Störung fest, die aber nicht für seine Taten verantwortlich sei. Es sei keine profunde Störung der Psyche festgestellt worden. Auch die Alkoholisierung bei den Taten spiele keine juristische Rolle, sie habe lediglich eine enthemmende Wirkung gehabt. Obwohl der Angeklagte nicht süchtig sei, muss er in eine Entziehungseinrichtung, da dafür ein Hang zu berauschenden Mitteln im Überhang genügt. Zudem müsse der Angeklagte nicht nur die Probleme mit den Suchtmitteln, sondern auch die Persönlichkeitsdefizite angehen. "Nicht nur rumgammeln, sondern eine Struktur ins Leben bringen. Von Gefängnis zu Gefängnis ist kein Leben", meinte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

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