Landgericht Ingolstadt
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War Grillanzünder-Attacke gegen Schwangere ein Mordversuch?

Hat ein junger Ingolstädter versucht, seine hochschwangere Freundin bei lebendigem Leib zu verbrennen? Vor der Jugendkammer am Landgericht Ingolstadt muss er sich wegen versuchten Mordes verantworten. Nun wird das Urteil erwartet.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Eine Szene wie aus einem Psychofilm: In der Halloween-Nacht sitzt eine verkleidete 17-Jährige an einer Ingolstädter Bushaltestelle. Sie ist im neunten Monat schwanger. Als ihr Freund kommt, gibt es Streit. Sie will sich trennen. Er will das nicht akzeptieren.

Die 17-Jährige blieb zum Glück unverletzt

Ein halbes Jahr nach dieser Novembernacht sitzt der mittlerweile 22 Jahre alte Ex-Freund auf der Anklagebank. Er hat bereits eingeräumt, seine kurz vor der Entbindung stehende Freundin mit einem Grillanzünder besprüht zu haben und dann eine brennende Zigarette geschnippt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft wollte er damit den mit Grillanzünder getränkten Mantel der Frau treffen. Die glühende Zigarette fiel aber nur auf das Knie seiner Freundin.

Die Frau hatte Glück, fing nicht Feuer und blieb unverletzt. Wenige Wochen später kann sie ihr Kind zur Welt bringen. Das Gericht muss nun klären, ob das Geschehen als Mordversuch zu werten ist.

Die Anklage umfasst zahlreiche weitere Straftaten

Die Anklage ist umfangreich. Sie lautet auf versuchten Mord, auf versuchten Schwangerschaftsabbruch und auf viele weitere Straftaten. So soll der Mann schon zwei Tage vor der Grillanzünder-Attacke der Lebensgefährtin zweimal ins Gesicht geschlagen haben, so dass sie zu Boden gefallen sein soll.

Angeklagter hat auch andere Menschen angegriffen

Hintergrund für die Trennungswünsche der damals 17-jährigen Freundin war unter anderem die zunehmende Gewalttätigkeit des werdenden Vaters. Das sieht auch die Anklage so. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann auch massive Übergriffe auf andere Menschen vor. Im Laufe eines Jahres soll der Angeklagte zahlreiche Straftaten begangenen haben, darunter gefährliche Körperverletzungen, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Unfallflucht und Sachbeschädigung.

Zahlreiche Straftaten im Vorfeld

So soll er im November 2020 auf einen Mann mit der Faust eingeschlagen und ihn anschließend mehrfach mit den Füßen getreten haben. Im Februar und Juni 2021 soll er Wohnungstüren eingetreten, im Mai ein Kleinkraftrad gestohlen haben. Im Juli 2021 verursachte er wohl mit seinem Fahrrad einen Unfall mit einer Fußgängerin. Tags darauf soll er einen Mann zusammen mit zwei weiteren Tätern geschlagen haben, dabei hatte er ihm mit den Füßen gegen den Kopf getreten und den Kopf des Opfers gegen ein Waschbecken geschlagen.

Urteil mit Spannung erwartet

Weil der Angeklagte noch keine 22 Jahre alt war, als er die mutmaßlichen Taten beging, steht er vor der Jugendstrafkammer. Das Urteil wird für Mittwoch erwartet. Die Verhandlung beginnt um 10 Uhr am Landgericht Ingolstadt.

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