Dominik R. in Handschellen zwischen seinen Verteidigern vor dem Landgericht Deggendorf im Mai 2022.
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Dominik R. in Handschellen zwischen seinen Verteidigern vor dem Landgericht Deggendorf im Mai 2022.

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Mord statt Totschlag: Urteil gegen Dominik R. rechtskräftig

Sechs Jahre nach einer ersten Verurteilung wegen Totschlags gilt Dominik R. aus Freyung nun als rechtskräftig verurteilter Mörder einer jungen Frau. Eine Revision gegen das Urteil aus dem Wiederaufnahmeverfahren hat der BGH als unbegründet verworfen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Im Verfahren um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau aus Freyung ist das Urteil gegen den Täter Dominik R. vom Oktober 2022 jetzt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten abgelehnt, wie das Landgericht Deggendorf am Mittwoch mitteilte. Der angeklagte Dominik R. war am Deggendorfer Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt worden.

Ex-Freundin niedergestochen

Der damals 22-jährige Dominik R. hatte im Herbst 2016 seine 20 Jahre alte Ex-Freundin und Mutter des gemeinsamen Kindes im niederbayerischen Freyung mit zahlreichen Messerstichen getötet.

Vor dem Landgericht Passau war er deshalb 2017 wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft rechtskräftig verurteilt worden. Die Anklage hatte auch damals auf Mord gelautet, jedoch hatte sich aus Sicht der Richter nicht zweifelsfrei nachweisen lassen, dass der Mann sein Opfer erstach, als es bereits schlief. Das hätte das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

2019 zwei Zeugen wegen Falschaussage verurteilt

2019 wurden dann zwei Zeugen, die im ersten Prozess in Passau noch zugunsten des Angeklagten ausgesagt hatten, wegen Falschaussagen verurteilt. Das machte die Wiederaufnahme des Verfahrens möglich. Denn: Die Deggendorfer Richter schlossen nicht aus, dass ihre Passauer Kollegen 2017 ohne die Falschaussagen ein Mordurteil gesprochen hätten statt des Urteils wegen Totschlags.

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