Der Angeklagte steht mit Handschellen im Verhandlungsaal im Landgericht Deggendorf.
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Der Angeklagte steht mit Handschellen im Verhandlungsaal im Landgericht Deggendorf.

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Mord oder Totschlag - Wie urteilen die Richter gegen Dominik R.?

Ein aufsehenerregendes Wiederaufnahmeverfahren geht womöglich zu Ende. In Deggendorf soll das Urteil gegen Dominik R. fallen. Er war 2017 wegen Totschlags an seiner Ex-Freundin verurteilt worden. Sprechen sich die Richter jetzt für Mord aus?

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Für den Angeklagten im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Deggendorf geht es um viel: 2017 war er für den Totschlag an seiner Ex-Freundin und der Mutter seines Sohnes vom Landgericht Passau zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. In diesem Jahr wurde der Fall völlig neu aufgerollt – dem 28-Jährigen aus Freyung im Bayerischen Wald droht nun eine härtere Strafe. Noch heute könnte das Urteil gegen Dominik R. fallen.

Staatsanwalt sieht "besondere Schwere der Schuld"

Der Staatsanwalt sah bei der Tat Heimtücke und niedere Beweggründe als gegeben an und plädierte auf Mord und lebenslange Haft samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das würde bedeuten, dass Dominik R. insgesamt mehr als 15 Jahre im Gefängnis bleiben muss. Welches Strafmaß zuzüglich dieser 15 Jahre noch abzubüßen ist, ist nicht exakt geregelt: Regelmäßig verhängen die Gerichte jedoch bis zu zehn zusätzliche Jahre.

Heimtücke im ersten Prozess nicht zweifelsfrei feststellbar

Bereits im ersten Verfahren war dem Angeklagten Mord vorgeworfen worden. Das Urteil lautete dann aber Totschlag, weil sich die Tötung im Schlaf - die das Mordmerkmal der Heimtücke bedeutet hätte - den Richtern zufolge nicht zweifelsfrei hatte feststellen lassen.

Zwei Jahre nach dem Prozess wurden zwei Zeugen, die im ersten Prozess zugunsten des Angeklagten ausgesagt hatten, wegen Falschaussage verurteilt. Laut ihnen soll der Angeklagte seine Ex-Freundin nun doch nicht im Streit, sondern im Schlaf erstochen haben. Töten im Schlaf ist ein Lehrbuchbeispiel für Mord. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf beantragte daraufhin die Wiederaufnahme des Verfahrens.

Verteidigung plädiert weiterhin auf Totschlag

Aus Sicht der Anwälte des 28-Jährigen habe sich seit dem ersten Verfahren vor fünf Jahren nichts an der Beweisaufnahme geändert. Die Verteidiger forderten am letzten Verhandlungstag Ende September erneut eine zwölfjährige Haftstrafe wegen Totschlags. Es handle sich bei der Tötung der damals 20-Jährigen in Freyung im Bayerischen Wald um eine Spontan-Tat im Affekt. Die Aussagen der Zeugen seien von Widersprüchen und Falschbehauptungen geprägt und ließen sich nicht bestätigen, so die Verteidiger.

Wiederaufnahmeverfahren sind sehr selten

In Deutschland darf eigentlich niemand für eine Tat, für die er bereits verurteilt oder von der er freigesprochen worden ist, ein zweites Mal vor Gericht gestellt werden. Deshalb sind Wiederaufnahmeverfahren sehr selten, die Hürden sind hoch.

Immer wieder hat sich das Wiederaufnahmeverfahren verzögert. Am Dienstagvormittag war nicht wie zunächst erwartet ein Urteil gefallen. Stattdessen ist das Gericht am Vormittag wieder in die Beweisaufnahme eingetreten.

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