Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die Urteile gegen drei Pflegekräfte aus einem Heim in Mengkofen sind rechtskräftig. Das hat das Landgericht in Landshut mitgeteilt.
Zwei Verhandlungsrunden in Landshut
Nach einer Medikamentenverwechslung im Jahr 2016 starb in dem Pflegeheim in Mengkofen ein Bewohner. Ihm wurden aus Versehen die Medikamente einer anderen Bewohnerin verabreicht. Die beiden Pflegekräfte und ihre Chefin wurden 2019 zunächst von der 1. Strafkammer Landgerichts Landshut wegen versuchten Mordes durch Unterlassen zu Haft- beziehungsweise Bewährungsstrafen verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil auf die Revision einer der Angeklagten hin insgesamt aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Landshut zurückverwiesen.
Erneuter Prozess endet mit niedrigeren Strafen
Im zweiten Prozess vor der 6. Strafkammer des Landgerichts sind die drei Mitarbeiter des Pflegeheims im November vergangenen Jahres dann nicht mehr wegen versuchten Mordes durch Unterlassen, sondern wegen unterlassener Hilfeleistung schuldig gesprochen und zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Dagegen haben zwei der Angeklagten erneut Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Diese wurde jetzt abgelehnt. Die Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung ist somit rechtskräftig und das Verfahren abgeschlossen. Der 65 Jahre alte Heimbewohner, der nach der Medikamentenverwechslung gestorben ist, war bereits vor seinem Tod schwer krank.
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