Diese Synagoge im oberfränkischen Ermreuth versuchte ein damals 21 Jahre alter Mann in der vergangenen Silvesternacht in Brand zu stecken.
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Diese Synagoge im oberfränkischen Ermreuth versuchte ein damals 21 Jahre alter Mann in der vergangenen Silvesternacht in Brand zu stecken.

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Ausschuss gegen eigenes Schutzkonzept für Synagogen an Silvester

Die Grünen sehen erhöhte Gefahr für jüdisches Leben zum Jahreswechsel und fordern Maßnahmen. Die bestehenden Regeln reichten aus, entgegnen CSU und FW. Vergangenes Silvester hatte es einen Brandanschlag auf eine Synagoge in Oberfranken gegeben.

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Das Gefahrenpotenzial für mögliche Terroranschläge gegen jüdische und israelische Personen und Einrichtungen sei in Folge des Angriffs der Hamas auf Israel deutlich angestiegen - so zitiert der Innenexperte der Grünen, Florian Siekmann, einen Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz von Ende November. Mit Blick auf die anstehende Silvesternacht brauche es deswegen ein Schutzkonzept für jüdisches Leben und Synagogen.

Grüne: Staatsregierung soll Kommunen über Verbotszonen informieren

Am Mittwoch stellten die Grünen einen entsprechenden Antrag im Innenausschuss des bayerischen Landtags. "Wir möchten die Staatsregierung bitten, die Kommunen darüber aufzuklären, wie sie Feuerwerks-Verbotszonen dort einrichten können, wo sie das für notwendig halten", sagte Siekmann, "eben insbesondere im Umgriff von Synagogen und Orten des jüdischen Lebens". So soll eine bessere Sicherheit in der Silvesternacht gewährleistet werden. Siekmann wies darauf hin, dass seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober allein im Freistaat innerhalb eines Monats fast 150 antisemitische Vorfälle dokumentiert wurden.

Darüber hinaus forderten die Grünen die Staatsregierung auf, die Sicherheit von Polizei und Rettungskräften mit einer Informationskampagne zu erhöhen. Man habe es mit "großen Menschenansammlungen" zu tun, so Siekmann: "Es sind Feuerwerkskörper mit dabei. Das erzeugt in der Summe eine für die Einsatzkräfte doch sehr herausfordernde Lage." Außerdem forderten die Grünen in ihrem Antrag eine "konsequente Erfassung aller Deliktszahlen in der Silvesternacht" und die Veröffentlichung eines "Lagebildes Silvestergewalt".

CSU spricht von "Schaufenster-Antrag"

Vertreter der Regierungsfraktionen wiesen die Forderungen im Innenausschuss zurück. Es gebe bereits gesetzlich geregelte Bereiche, in denen kein Feuerwerk abgefeuert werden dürfe, sagte Holger Dremel (CSU). Zu diesen Verbotszonen gehören demnach auch Kirchen und Synagogen. "Sprich: Da dürfte sowieso nicht abgebrannt werden", sagte Dremel.

Die Staatsregierung tue bereits viel für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen und unterstütze die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr in hohem Maß. Auch eine spezielle Statistik zu "Silvestergewalt" lehnte der CSU-Politiker ab: "Ein Lagebild brauchen wir in dieser Form nicht", sagte Dremel, der die Forderungen der Grünen als "Schaufenster-Antrag" bezeichnete.

Freie Wähler: "Das ist abschließend geregelt"

Auch die Freien Wähler halten den bestehenden rechtlichen Rahmen für ausreichend: "Das ist abschließend geregelt", sagte Wolfgang Hauber, innenpolitischer Sprecher der FW-Fraktion, mit Blick auf die Sprengstoffverordnung des Bundes. Bei Feuerwerksverbotszonen darüber hinaus sei Berlin zuständig, so Hauber: "Wir können über diese Gesetzgebung als Land Bayern nicht hinausgehen."

Die Ausschussmitglieder von CSU, Freien Wählern und AfD stimmten gegen ein zusätzliches Schutzkonzept und lehnten den Antrag der Grünen mehrheitlich ab. Die SPD stimmte zu.

Silvester 2022: Rechtsextremist wollte Synagoge in Brand stecken

In der vergangenen Silvesternacht hatte ein Mann die Synagoge im kleinen oberfränkischen Ort Ermreuth im Landkreis Forchheim attackiert. Der damals 21-Jährige hatte ein Fenster eingeschlagen und versucht, das Gebäude mit einem Feuerwerkskörper in Brand zu stecken, was misslang.

Im späteren Prozess gestand der Beschuldigte den Anschlag und räumte ein, die antisemitische Straftat in rechtsextremer Gesinnung begangen zu haben. Das Amtsgericht Bamberg verurteilte den Mann im Mai wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu zweieinhalb Jahren Haft. Der Verteidiger legte gegen das Urteil Berufung ein.

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