Richterin und Richter am Verwaltungsgerichtshof
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Infobus für Flüchtlinge: VGH weist Klage des Flüchtlingsrats ab

Der Münchner Flüchtlingsrat darf mit seinem Infobus auch weiterhin nicht auf das Gelände von Ersteinrichtungen in München, Fürstenfeldbruck und im Raum Ingolstadt fahren. Eine Klage hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) abgewiesen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Infobus des Münchner Flüchtlingsrat darf weiterhin nicht auf das Gelände von Ersteinrichtungen in München, Fürstenfeldbruck und im Raum Ingolstadt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof VGH hat eine Klage des Flüchtlingsrats gegen das Zugangsverbot der Regierung von Oberbayern abgewiesen.

Infobus berät Geflüchtete in Muttersprache

Damit dürfen die Berater des Flüchtlingsrats weiterhin nur kommen, wenn sie konkret von Asylsuchenden angefordert werden. Den Infobus, den der Flüchtlingsrat und Amnesty International gemeinsam betreiben, gibt es seit 2001. Das Team berät Geflüchtete in deren Muttersprache und kam früher zu festen Zeiten in Erstaufnahmeeinrichtungen, um Hilfe anzubieten.

Einfahrtsverbot für Infobus wegen Brandschutz und Ruhebedürfnis?

Seit einigen Jahre darf der Bus aber nicht mehr direkt auf das Gelände. Das Verbot begründete die Regierung von Oberbayern unter anderem mit Brandschutz und dem Ruhebedürfnis der Bewohner. Der Flüchtlingsrat hält das für vorgeschoben und wollte erreichen, dass er künftig auch ohne Anforderung wieder auf das Gelände fahren und dort auf seine Unterstützung erst einmal aufmerksam machen darf.

Kompromissvorschlag zum Infobus scheitert

Gestern hatte der VGH noch versucht, einen Kompromiss zu finden. Man könnte den Infobus doch wöchentlich zwei Stunden in jede Einrichtung lassen. In dieser Zeit müsste dann aber wirklich alles erledigt werden – die Informationen ebenso wie die Beratung auf Anforderung, so der Vorschlag der Vorsitzenden Richterin. Der Flüchtlingsrat hätte das akzeptiert, nicht aber die Regierung von Oberbayern. Das wäre kein Kompromiss, sondern ein "sehr einseitiges Entgegenkommen" ihrerseits.

Urteilsbegründung steht noch aus

Nun hat der VGH die Klage abgewiesen. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Unklar ist auch noch, ob eine Revision zugelassen wird und der Rechtsstreit damit womöglich in eine weitere Runde geht.

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