Der südafrikanische Schutz- und Wachhund Boerbol (Symbolbild)
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Der südafrikanische Schutz- und Wachhund Boerbol (Symbolbild)

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Zwei Hunde verletzen Spaziergänger in München schwer

Zwei nicht angeleinte Hunde haben in München einen 45-jährigen Spaziergänger angegriffen und durch Bisse schwer verletzt. Der Hundehalter hatte laut Polizei nach vorangegangenen Vorfällen eigentlich die Auflage, seine Tiere an der Leine zu führen.

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Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Ein 45-Jähriger wollte im Münchner Stadtteil Riem spazieren gehen. Er traf dabei auf einen Hundebesitzer und seine zwei Tiere. Laut Polizei hat er sich dann mit dem Hundehalter über dessen beiden Tiere unterhalten, als diese plötzliche den Mann attackierten.

Mann flüchtet nach Hundebissen auf Parkbank

Der Polizei zufolge handelt es sich bei den Tieren um Boerboels, eine südafrikanische Schutz- und Wachhundrasse. Dabei wurde der 45-Jährige unvermittelt von den beiden Hunden angegriffen und durch mehrere Bisse schwer verletzt. Der Mann flüchtete sich mehrere hundert Meter weiter auf eine Parkbank, wo ihm ein Zeuge zu Hilfe kam und den Rettungsdienst sowie die Polizei alarmierte.

Hundehalter stellt sich Polizei

Der 59-jährige Hundehalter brachte die Boerboels in seine Wohnung, begab sich dann zu dem verletzten Opfer und stellte sich schließlich der Polizei. Der schwer verletzte 45-Jährige wurde in ein Krankenhaus gebracht. Spezialkräfte der Polizei fingen die beiden Hunde in der Wohnung ein. Sie wurden auf Anordnung des Münchner Kreisverwaltungsreferats in einem Tierheim untergebracht.

Fahrlässige Körperverletzung: Emittlungen gegen Hundehalter

Gegen den Hundehalter wird jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Außerdem wurde ein Verfahren eingeleitet, dem 59-Jährigen die Haltung zu untersagen. Boerboels sind nicht als Kampfhunde gelistet. Die beiden sichergestellten Tiere sind der Aufsichtsbehörde jedoch seit November 2019 bekannt. Nach zwei Vorfällen wurden dem 59-Jährigen die Hunde schon einmal weggenommen und erst nach einem Sachverständigengutachten wieder zurückgegeben, das ihn als geeigneten Hundehalter und die beiden Boerboels als nicht gesteigert aggressiv einstufte.

Kein Maulkorbzwang, aber Leinenpflicht

Als Auflage bekam der 59-Jährige einen Leinen- und einen Maulkorbzwang für seine Tiere. Der Maulkorbzwang wurde später aufgehoben, die Leinenpflicht hatte aber weiter Bestand.

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