Das Bundesverwaltungsgericht hat Anfang November entschieden, dass Kommunen in Erhaltungssatzungsgebieten nur noch dann ein Vorkaufsrecht haben, wenn die Immobilie leer steht oder sanierungsbedürftig ist. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat jetzt die bayerische Bauministerin Kerstin Schreyer (CSU) scharf kritisiert, weil Bayern eine Neugestaltung des kommunalen Vorkaufsrechts ablehnt.
Mieter vor Verdrängung schützen
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor rund zwei Wochen wurde auf der Bauministerkonferenz der Länder über eine zügige Gesetzesänderung beraten, die es Kommunen auch weiterhin ermöglichen soll, in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht bei Immobiliengeschäften auszuüben. Damit sollen Mieter vor Verdrängung geschützt werden. Laut Oberbürgermeister Dieter Reiter hat sich der Freistaat Bayern jedoch auf der Bauministerkonferenz gegen eine solche Gesetzesänderung ausgesprochen - als einziges Bundesland.
Reiter: Bayern nimmt Kommunen scharfes Schwert
Mit der bayerischen Blockadehaltung werde den Kommunen, nach Ansicht Reiters, eines der wenigen scharfen Schwerter genommen, um die Verdrängung von Mietern aus angestammten Stadtvierteln zu verhindern. Der Münchner Oberbürgermeister fordert die Staatsregierung deshalb dazu auf, die Kommunen unterstützen, damit sich auch Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen die Miete leisten und in ihren Vierteln bleiben können.
Schreyer: München schafft nicht genügend Wohnraum
Auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks sagte Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer, dass der Antrag auf der Bauministerkonferenz zum Vorkaufsrecht keine fundierte Basis gehabt habe. Hintergrund sei, so Schreyer, dass noch keine schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts vorliege. Insofern wisse man noch gar nicht, inwiefern das Vorkaufsrecht der Kommunen rechtswidrig sei. Weiter kritisierte Schreyer, dass es die SPD-geführte Landeshauptstadt seit Jahrzehnten nicht schaffe, den Menschen genügend Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Milieuschutz und Vorkaufsrecht
Kommunen können in Gebieten mit städtischen Erhaltungsssatzungen ("Milieuschutzgebieten") ein Vorkaufsrecht erhalten, wenn ein Gebäude zum Verkauf steht. Die Stadt München hat das zuletzt immer öfter umgesetzt. Ein anderer Interessent kann das Vorkaufsrecht der Stadt nur dann abwenden, wenn er sich verpflichtet, die betreffende Immobilie gemäß den Zielen und Zwecken der Erhaltungssatzung zu nutzen. Konkret muss er sich zu Belegungsbindungen bei der Mieterauswahl und zu Mietpreisbindungen verpflichten. Diese Mittel seien auch bestens geeignet, den Milieuschutz zu gewährleisten, befand vor gut einem Jahr das Verwaltungsgericht München. Eine Klage gegen das Vorgehen der Stadt wurde damals abgewiesen.
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