Umweltaktivisten vor dem Amtsgericht München mit ihrer Anwältin
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Umweltaktivisten vor dem Amtsgericht München

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Hausfriedensbruch in Allianz-Arena: Klimaaktivisten verurteilt

Hausfriedensbruch in Allianz-Arena: Klimaaktivisten verurteilt

Mit einer Störaktion bei einem Bundesliga-Spiel wollten Klimaaktivisten verdeutlichen, dass der Klimakollaps auch vor dem beliebten Sport keinen Halt machen werde. Das Amtsgericht München hat die beiden Frauen und den Mann zu Geldstrafen verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Weitere drei Klimaaktivisten mussten sich ab heute am Amtsgericht München verantworten. Sie sollen im August ein Spiel des FC Bayern München massiv gestört haben, indem sie während der Begegnung auf den Platz liefen und sich am Tor befestigten wollten.

Nun sind die drei zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht München sprach die beiden Frauen und den Mann des Hausfriedensbruchs schuldig und verhängte Strafen zwischen 150 und 225 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwalt forderte höhere Geldstrafen

Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen zwischen 600 und 1.200 Euro gefordert. Es handele sich um "Überzeugungstaten" und "bewusste Entscheidungen", sagte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Die Angeklagten forderten, freigesprochen zu werden.

Klimaaktivisten: Demos reichen nicht aus

Die Aktivisten räumten die Tat vor Gericht ein. Sie betonten aber, dass sie die Aktion vor dem Hintergrund der Klimakrise für gerechtfertigt hielten. Die Umstände seien für sie "menschlich und moralisch nicht mehr auszuhalten", sagte eine 21 Jahre alte Angeklagte. "Ich wünsche mir so sehr, es würde reichen, wenn wir auf Demos gehen." Das sei aber nicht der Fall - "deshalb stören wir, und deshalb unterbrechen wir den Alltag". Zu diesem Alltag gehörten auch Fußballspiele.

Richterin hat Verständnis für Aktivisten

"Ich kann die Motivationslage absolut nachvollziehen", hatte die Vorsitzende Richterin zu Beginn der Verhandlung gesagt. Dennoch sehe sie für die Tat "keinen Rechtfertigungsgrund im Sinne des Strafgesetzbuches."

Klimaaktivisten: "Stoppt den fossilen Wahnsinn"

Es war ein Topspiel der Fußball-Bundesliga: Bayern München empfing Borussia Mönchengladbach in der Allianz-Arena. Doch drei Klimaaktivisten sollen sich ihre Eintrittskarten nicht aus sportlichem Interesse gekauft haben, sondern um nach einer Viertelstunde Spielzeit auf den Platz zu laufen.

Das Spiel wurde vorübergehend unterbrochen. "Stoppt den fossilen Wahnsinn", stand auf dem T-Shirt eines Aktivisten. Die Gruppe "Letzte Generation" teilte später mit, man habe mit der Aktion verdeutlichen wollen, dass der drohende Klimakollaps auch vor dem Fußball keinen Halt machen werde. "Hausfriedensbruch" lautete nun der Vorwurf, um den es heute ging.

Gleitschirmflieger-Pilot landete in Allianz-Arena

Immer noch unklar ist unterdessen, wie es im Fall einer zweiten Störaktion in der Allianz-Arena weitergeht. Im Juni 2021 war ein Gleitschirmflieger-Pilot kurz vor dem Anpfiff des Länderspiels Deutschland-Frankreich im Stadion gelandet. Es handelte sich dabei um den wohl missglückten Protest eines Greenpeace-Klimaaktivisten, der sich gegen VW als Sponsor der Europameisterschaften gerichtet haben soll.

Klimaaktivist wirft Ball über Allianz-Arena ab

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Pilot über der Arena einen großen Ball abgeworfen, der im Fußballfeld gelandet sei. Dann habe sich das Fluggerät in einem Blitzableiter verfangen. Der Pilot habe die Kontrolle über den Gleitschirmflieger verloren und sei "in einen Sturzflug" geraten, bei dem er zeitweise unkontrolliert nur wenige Meter über Zuschauern geflogen sei. Durch einen "kurzen Kontakt" habe ein Mitarbeiter des französischen Fernsehens Prellungen erlitten. Ein Beauftragter der Dopingkontrolle sei von einem abspringenden Teil des Fliegers im Gesicht getroffen worden.

Hauptverfahren noch nicht eröffnet

Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile Anklage erhoben. Aber "über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde noch nicht entschieden", teilte ein Sprecher des Amtsgerichts auf BR-Anfrage mit. Ein Hauptverfahren wird eröffnet, wenn ein Beschuldigter "hinreichend verdächtig" erscheint, eine Straftat begangen zu haben.

Mit Material von dpa

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