Der ICE, in dem sich die Attacke ereignete, kam schließlich auf dem Bahnhof von Seubersdorf im Kreis Neumarkt zu stehen.
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Der ICE, in dem sich die Attacke ereignete, kam schließlich auf dem Bahnhof von Seubersdorf im Kreis Neumarkt zu stehen.

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Haftstrafe wegen Messerattacke in ICE rechtskräftig

Fast auf den Tag zwei Jahre nach der Messerattacke in einem ICE in der Oberpfalz ist das Urteil gegen den Angreifer von damals rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof mitgeteilt. Der Islamist muss 14 Jahre in Haft.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Die Verurteilung eines Mannes wegen einer islamistisch motivierten Messerattacke in einem ICE in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren ist rechtskräftig. Die Überprüfung des Urteils des Oberlandesgerichts München unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes habe keinen Rechtsfehler ergeben, teilte der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe mit.

Der Angeklagte hatte im November 2021 in einem ICE auf der Fahrt von Passau nach Nürnberg vier Männer mit einem Messer angegriffen und drei von ihnen dabei schwer verletzt. Nachdem Passagiere den Mann überwältigen und festhalten konnten, kam der ICE schließlich auf dem Bahnhof von Seubersdorf im Kreis Neumarkt zu stehen.

Islamist oder psychisch krank?

Das Oberlandesgericht hatte den 28-jährigen Palästinenser Abdalrahman A. vor gut einem Jahr konkret wegen mehrfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Verurteilten vorgeworfen, ein islamistisch motivierter Attentäter zu sein. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Schuldunfähigkeit, weil A. an einer paranoiden Schizophrenie leide. Damit wäre er nicht ins Gefängnis gekommen, sondern in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen worden.

Täter soll sich radikalisiert haben

Die Münchner Richter glaubten dem Täter jedoch nicht, dass er sich damals im Zug angegriffen gefühlt und die Tat deswegen spontan und aus einer Wahnvorstellung heraus begangen haben will. Dem Urteil zufolge hat A. die Tat aus einer nachweislich islamistisch-dschihadistischen Überzeugung heraus begangen. Der Verurteilte soll sich in den Jahren vor der Tat immer weiter radikalisiert haben.

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