Der Bahnhof Seubersdorf nach dem Messerangriff in einem ICE von Passau nach Nürnberg (Archivbild von 2021)
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Der Messerangriff eines 27-Jährigen in einem ICE von Passau nach Nürnberg wird ab Oktober vor Gericht verhandelt.

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Nach Messerangriff im ICE – Prozessauftakt im Oktober

Der Messerangriff eines 27-Jährigen in einem ICE von Passau nach Nürnberg wird ab Oktober vor Gericht verhandelt. Bei der Attacke hatte der Mann im vergangenen November auf mehrere Reisende eingestochen. Sie wurden zum Teil schwer verletzt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Das Oberlandesgericht München hat im Fall der mutmaßlich islamistisch motivierten Messerattacke in der Oberpfalz im November 2021 die Anklage des Generalbundesanwalts zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Prozessbeginn ist für den 21. Oktober geplant. Es wurden bisher 24 Verhandlungstage angesetzt. Das hat das Oberlandesgericht am Donnerstag mitgeteilt.

  • Zum Artikel: "ICE-Angreifer von Seubersdorf bleibt in Untersuchungshaft"

Anklage: Versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung

Dem 27-jährigen Abdalrahman A. werden vom Generalbundesanwalt unter anderem versuchter Mord in drei Fällen und gefährliche Körperverletzung in einem Fall vorgeworfen.

Er soll am 6. November des vergangenen Jahres ein Messer gezückt und in einem ICE, der von Passau nach Nürnberg unterwegs war, scheinbar wahllos auf Reisende eingestochen haben. Ein Mann wurde von hinten attackiert und achtmal mit dem Messer in Kopf-, Hals- und Brustbereich getroffen. Ein zweiter Passagier wurde mit zwei Stichen am Kopf verletzt, ein dritter mit zehn Stichen in Kopf und Brust, ein vierter trug Schnittwunden davon.

Bei drei Verletzten sei die Attacke potenziell lebensbedrohlich gewesen, urteilte die Bundesanwaltschaft. Nach dem Halt des Zugs in Seubersdorf im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz waren Streifenbeamte in den Zug gekommen und hatten den mutmaßlichen Täter festgenommen. Er leistete keinen Widerstand.

Gutachter: Angeklagter nicht psychisch krank

Spätestens im September 2021 soll Abdelrahman A. den Entschluss gefasst haben, einen Beitrag zum weltweiten Dschihad durch die wahllose Tötung "ungläubiger" Nichtmuslime in Deutschland leisten zu wollen. Unmittelbar nach der Tat bezeichnete sich A. als psychisch krank. Eine eingehende psychiatrische Untersuchung kam jedoch zu dem Ergebnis, dass er nicht im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe.

Seit dem 21. Januar dieses Jahres befindet sich A. in Untersuchungshaft. Bis zu dem Anschlag wohnte der Mann in Passau. Er war über Syrien nach Deutschland gekommen. A. soll alleine gehandelt und sich selbst mit Propagandamaterial der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) radikalisiert haben.

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