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Erstmals Immobilien von Russen in Deutschland beschlagnahmt

Staatsanwaltschaft und Bundeskriminalamt haben drei Wohnungen in München beschlagnahmt. Es handele sich um den Besitz zweier russischer Staatsbürger. Grund sei der Krieg in der Ukraine. Die Mieteinnahmen fließen nun an das Amtsgericht München.

In Deutschland sind zum ersten Mal auf Grundlage der Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskriegs in der Ukraine Immobilien beschlagnahmt worden. Wie die Staatsanwaltschaft München I am Montag mitteilte, wurden drei Privatwohnungen in der bayerischen Landeshauptstadt sowie das Konto für die Mietzahlungen beschlagnahmt.

Betroffen: Mitglied der russischen Staatsduma

Betroffen seien ein Mitglied der russischen Staatsduma, dessen Namen nur mit "L." angegeben wurde, und dessen in München mit Wohnsitz gemeldete Ehefrau. Die bayerische Behörde ermittelt gegen das Ehepaar, weil sie gegen die EU-weiten Sanktionen verstoßen haben sollen.

Im russischen Parlament soll L. für die Entschließung gestimmt haben, mit der Präsident Wladimir Putin die selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk in der Ostukraine als selbstständige Staaten anerkennen wollte. L. gehört deshalb zu den Personen, gegen die die Europäische Union am 23. Februar 2022 Sanktionen verhängt hat.

L., aber auch seine in München lebende Ehefrau K. dürfen deshalb keine Gelder mehr zugutekommen. Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass das russische Ehepaar gemeinsam zwei Wohnungen in München besitzt, die Ehefrau darüberhinaus noch Alleineigentümerin einer dritten Wohnung in der Landeshauptstadt ist.

Staatsanwaltschaft: Bisher keine vergleichbaren Fälle

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I handelt es sich bundesweit um den ersten Fall, bei dem Vermögenswerte nicht nur "eingefroren", sondern tatsächlich Immobilien beschlagnahmt wurden. Ein solches Vorgehen sei auf Grundlage der Strafprozessordnung und der Rechtsprechung möglich, obwohl es vergleichbare Vorgänge bislang nicht gegeben habe, so die Staatsanwaltschaft.

Statement der Münchner Staatsanwaltschaft zu den beschlagnahmten Wohnung
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Statement der Münchner Staatsanwaltschaft zu den beschlagnahmten Wohnung

Miete geht ab sofort an das Amtsgericht München

Die Mieteinnahmen aus allen drei Wohnungen in Höhe von rund 3.500 Euro flossen auf ein Konto bei einer deutschen Bank. Das Amtsgericht München hat deshalb auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme der drei Wohnungen und des Bankkontos angeordnet.

Die entsprechenden Grundbucheintragungen sind am Montag erfolgt, die Beschlagnahme ist damit wirksam. Die Mieter dürfen weiter in den Wohnungen bleiben, sie müssen die monatlichen Mietzahlungen aber ab sofort beim Amtsgericht München hinterlegen.

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