Der 24-Jährige, der 2022 einen BR-Mann attackiert hat, verdeckt sein Gesicht
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Der 24-Jährige, der 2022 einen BR-Mann attackiert hat.

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BR-Reporter ins Gesicht geschlagen: Zehn Monate Haft für Täter

Ein 24-Jähriger hat vor einem Jahr nach einer Pressekonferenz in München zur Corona-Impfung einen BR-Reporter zweimal attackiert. Dabei schlug er dem Reporter auch ins Gesicht. Der Mann erhielt nun eine Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Er war schockiert, er war völlig überrascht - so beschrieb der BR-Journalist die beiden Attacken auf ihn im August 2022 am Rande einer Pressekonferenz zur Corona-Impfung mit Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Am Montag wurde der vielfach vorbestrafte 24-jährige Angreifer vom Amtsgericht München zu zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Attacken ohne Vorwarnung

Die Richterin am Amtsgericht verurteilte den Mann wegen versuchter Körperverletzung, Körperverletzung und Beleidigung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann am 23. August 2022 auf dem Münchner Marienplatz zweimal innerhalb kurzer Zeit den Reporter ohne Vorwarnung attackierte und ihn beim zweiten Mal im Gesicht verletzte.

Vor der Attacke hatte der Mann offenbar Impfbefürworter beleidigt und zweimal einen Platzverweis für den Marienplatz erhalten. Das hielt ihn jedoch nicht davon ab, immer wieder zurückzukommen. Polizei und Sicherheitsdienste hielten den Mann jedoch nicht effektiv auf. Der attackierte BR-Journalist konnte vier Wochen lang nach der Attacke nicht mehr als Videojournalist arbeiten und wurde kurze Zeit psychotherapeutisch betreut.

Angeklagter befasste sich mit Verschwörungstheorien

Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt gesagt, er könne sich an einen Schlag mit der flachen Hand erinnern, weitere wolle er nicht ausschließen. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage von zwei Attacken und jeweils mehreren "unkoordinierten Faustschlägen" aus. Der Mann räumte Beleidigungen ein - auch gegen Polizeibeamte - und gab an, sich in der Corona-Zeit mit Verschwörungstheorien befasst zu haben. Heute vertrete er diese Meinung nicht mehr. Zudem tue ihm sein Verhalten leid. Allerdings bezeichnete er beim Prozessbeginn anwesende Pressevertreter im Vorbeigehen als "Drecksjournalisten".

Während des Prozesses geriet der Angeklagte in Rage. Immer wieder unterbrach er den Fortgang mit lauten Zwischenrufen. So rief er: "Das ist ein Schauprozess", "Alles schön abgesprochen" oder "Eine Impfung ist schlimmer" [als die Attacke auf den Journalisten, Anm. d. Autors]. Daraufhin ließ die Richterin den Angeklagten noch vor dem Plädoyer seiner Verteidigerin aus dem Gerichtsaal bringen.

Richterin: Angriff auch auf Pressefreiheit

In ihrer Begründung sagte die Richterin, der Angriff des 24-Jährigen habe sich nicht alleine gegen den BR-Journalisten gerichtet, sondern gegen das Amt, das dieser in diesem Moment innehatte - somit sei dies ein Angriff auf die Pressefreiheit gewesen. Vor dem Urteil hatte es einen Täter-Opfer-Ausgleich gegeben, die Mutter des mittellosen Mannes wird innerhalb eines Monats 500 Euro bezahlen.

Der BR-Journalist sagte am Ende des Prozesses, er sei erleichtert über ein gerechtes Urteil. "Es ging nicht nur um mich, sondern auch um die Pressefreiheit." Dies sei eine gefährliche Entwicklung. Es sei auch erschreckend, wohin Verschwörungserzählungen in letzter Konsequenz führen können. Er hoffe auch, dass die Polizei bei öffentlichen Veranstaltungen Journalisten stärker schütze und Platzverweise konsequent durchführe.

Auch der Chefredakteur des Bayerischen Rundfunks, Christian Nitsche, äußerte sich nach dem Urteil am Amtsgericht.

"Der Angriff auf unseren Reporter war auch ein Angriff auf die Demokratie. Diese ist nur wehrhaft, wenn Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten hart bestraft wird. Wir brauchen unabhängigen und zugleich unbedrohten Journalismus." Christian Nitsche, Chefredakteur

Angeklagter wegen anderer Vergehen bereits in Haft

Der 24-Jährige, der wegen anderer Vergehen schon seit gut einem halben Jahr in Haft ist, hatte die Tat zu Prozessbeginn teilweise gestanden. Anfang dieses Jahres war er zu fast zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden, unter anderem wegen öffentlicher Beleidigungen, dem Zeigen von verbotenen Zeichen, Parolen und Volksverhetzung. Ein Urteil vom Februar ist noch nicht rechtskräftig.

Mit Informationen von dpa

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