Ein verschlossenes Tor ist auf dem Trainingsgelände TSV 1860 München zu sehen.
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Blinder Fußball-Fan verklagt TSV 1860 München auf Schmerzensgeld

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Blinder Fan scheitert mit Schmerzensgeldklage gegen TSV 1860

Das Landgericht München hat die Klage eines nahezu blindes Fußballfans gegen den TSV 1860 München abgewiesen. Er fühlte sich diskriminiert, weil seine Begleitperson Eintritt zahlen musste, die Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern jedoch nicht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Das Landgericht München I hat die Klage eines Fußballfans abgewiesen. Er hatte vom TSV 1860 München Schmerzensgeld in Höhe von 1.860 € gefordert, weil er als nahezu blinder Fan keine Begleitperson umsonst mit ins Stadion nehmen durfte.

Als Schwerbehinderter diskriminiert?

Der klagende Fan fühlte sich diskriminiert, weil seine Begleitperson beim Besuch eines Spieles Eintritt zahlen musste, die Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern jedoch nicht. Die Richter des Landgerichts München I stellten in ihrem Urteil am Donnerstag jedoch fest, dass die "Löwen" keinen Unterschied nach Art der Behinderung machten.

Kosten entstanden bei externem Online-Portal

Dass die Begleitkarte nicht kostenlos war, habe lediglich daran gelegen, dass der Mann die Karten über ein externes Portal statt direkt bei den Sechzigern bezogen hatte. "Freikarten für Begleiter von Inhabern eines entsprechenden Behindertenausweises gibt der Verein generell nur aus, wenn sie direkt bei der Geschäftsstelle des Vereins online oder analog bestellt werden und ein dort hinterlegtes Maximalkontingent noch nicht erschöpft ist", teilte das Gericht mit. Diese Regelung gelte unterschiedslos für alle Betroffenen, somit werde auch niemand diskriminiert.

Kläger wollte 1.860 Euro Schmerzensgeld

Der Kläger hatte den TSV 1860 zunächst auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.860€ für den entstandenen "emotionalen Schaden" verklagt, weil er sich als Sehbehinderter gegenüber den Gehbehinderten diskriminiert fühlte. Nachdem der Drittligist die Kosten der Eintrittskarte von 16,50 Euro zwischenzeitlich erstattet hatte, reduzierte er den Betrag auf 1.843,50 Euro. Zugleich wollte er per Unterlassungsklage erreichen, dass der Verein künftig alle Schwerbehinderten gleich behandeln müsse. Dies wies das Gericht entsprechend ebenfalls zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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