Archivbild: Der falsche Impfarzt beim Prozessauftakt am Landgericht Traunstein am 10.2.22.
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Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Traunstein gegen einen falschen Impfarzt bestätigt.

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BGH bestätigt Traunsteiner Urteil gegen falschen Impfarzt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Traunstein gegen einen falschen Impfarzt bestätigt. Der inzwischen 51-jährige Theologe war unter anderem wegen Betrugs, gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Das Urteil gegen den falschen Impfarzt, der im Mai dieses Jahres vom Landgericht Traunstein zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden war, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichthof hat die Revision des Angeklagten "als offensichtlich unbegründet" verworfen und das Urteil bestätigt. Das hat am Donnerstag die Staatsanwaltschaft Traunstein mitgeteilt.

Falscher Arzt arbeitete in Corona-Impfzentren

Der 51 Jahre alte Theologe aus dem Landkreis München hatte sich während der Corona-Pandemie als Impfarzt in den Impfzentren Rosenheim und Karlsfeld beworben. Er hatte die Approbation gefälscht und selbst über 300 Mal Menschen gegen Covid 19 geimpft sowie mehr als 1.100 Impfungen angeordnet.

Betrug und gefährliche Körperverletzung

Die Strafkammer am Landgericht Traunstein hatte den Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt - wegen Betrugs, Missbrauchs von Titeln, gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung sowie Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis. Die gefährliche Körperverletzung bezog sich auf 305 Fälle, die vorsätzliche Körperverletzung auf 1.144 Fälle. "Er ist ein Hochstapler", hatte die Vorsitzende Richterin damals bei der Urteilsbegründung gesagt.

Das Urteil ist nun rechtskräftig, der Mann muss in Haft bleiben.

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