Symbolbild Erbschaftssteuer
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Bayerns Kabinett will Klage gegen Erbschaftssteuer beschließen

Das bayerische Kabinett will nach BR-Informationen die Klage gegen die aktuelle Ausgestaltung der Erbschaftssteuer auf den Weg bringen. Das wird auch Thema im Landtag. Die Regierungserklärung von Finanzminister Füracker ab etwa 14 Uhr bei BR24live.

Über dieses Thema berichtet: BR24live am .

Das bayerische Kabinett will nach BR-Informationen an diesem Dienstag die Klage gegen die aktuelle Ausgestaltung der Erbschaftssteuer auf den Weg bringen. Die Erbschaftssteuer wird dann auch im Landtag Thema sein. Die Regierungserklärung von Finanzminister Albert Füracker – heute ab ca. 14 Uhr – gibt es samt Einordnung live bei BR24.

Ist die aktuelle Erbschaftssteuer ungerecht? Wegen einer Reform wird der Wert von Immobilien seit kurzem anders berechnet. Von diesem Wert hängt auch die Erbschaftssteuer ab. Gerade für Erbende im Süden Bayerns ist die neue Berechnungsmethode ein Nachteil, weil dort die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren besonders stark gestiegen sind. Sie müssen also höhere Erbschaftssteuern bezahlen.

Bayern will Freibeträge erhöhen

Aus Sicht der Staatsregierung besteht jetzt die Gefahr, dass viele Menschen in Bayern es sich nicht mehr leisten können, ein geerbtes Häuschen zu behalten – sondern es wegen der höheren Steuern verkaufen müssen.

Bayern will daher erreichen, dass die Freibeträge erhöht werden. Das Anliegen hat aber im Bundestag keine Mehrheit gefunden, im Bundesrat stand Bayern komplett allein damit da. Die Gegner der bayerischen Klage argumentieren unter anderem damit, dass die Freibeträge ohnehin schon sehr hoch seien – und Erbende, die selbst in der geerbten Immobilie wohnen, meist sowieso keine Erbschaftssteuer bezahlen müssen.

Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Bayern hatte schon im Dezember angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, wenn sich der Streit nicht politisch beilegen lässt. Die Argumentation der Staatsregierung: Die Freibeträge seien seit 13 Jahren nicht gestiegen. Außerdem sei die Erbschaftssteuer eine Steuer, die den Bundesländern zugutekommt – daher müssten aus bayerischer Sicht auch die Länder dafür verantwortlich sein, die Höhe der Freibeträge festzulegen.

Klage "CSU gegen CSU"?

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD im Bundestag, sieht dagegen keine Grundlage für die Klage der bayerischen Staatsregierung. Seiner Meinung nach hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass der Erbschaftsteuer bei allen Vermögensarten einheitlich Verkehrswerte zugrunde gelegt werden müssten.

Um diese Vorgaben auch zukünftig einzuhalten, ist es laut dem SPD-Politiker zwingend notwendig, die Bewertungsregeln an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung anpassen. Für ihn mutet das Vorgehen wie eine Klage "CSU gegen CSU" an. Denn, so Schrodi, die sogenannte Immobilienwertermittlungsverordnung sei noch vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer auf den Weg gebracht worden.

  • Zum Artikel: Höhere Erbschaftssteuer – warum Bayern besonders betroffen ist
ARCHIV - 25.04.2023, Bayern, München: Albert Füracker, Staatsminister der Finanzen und für Heimat, spricht beim Maibock-Anstich im Hofbräuhaus. Finanzminister Albert Füracker (CSU) kämpft mit seiner Vorliebe für Eiscreme. «Es vergeht praktisch kaum ein Tag, an dem ich nicht versuche, an Eis zu kommen», sagte der Oberpfälzer CSU-Politiker am Sonntag dem Radiosender «Antenne Bayern». (zu dpa «Finanzminister Füracker kämpft mit Schwäche für Eiscreme») Foto: Felix Hörhager/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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