Bildrechte: dpa/Boris Roessler

Demo-Aktion zur Abschaffung des Paragrafen 291a

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Bayern gegen Legalisierung von Abtreibungswerbung

Darf ein Arzt den Schwangerschaftsabbruch auf seiner Homepage als Dienstleistung aufführen oder ist das unerlaubte Werbung? Darüber wird derzeit hitzig diskutiert. Bayern will Werbung für Abtreibungen weiter verbieten. Von Veronika Wawatschek

Im Paragraf 219a ist jegliche Werbung für Schwangerschaftsabbruch verboten. Wer demnach "in grob anstößiger Weise" oder zum eigenen finanziellen Nutzen Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruch bewirbt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Information oder Werbung für Abtreibung?

Doch was ist Information und wo beginnt Werbung – das bewerten Gerichte durchaus unterschiedlich. Das Amtsgericht Gießen hat kürzlich eine Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu 6.000 Euro Strafe verurteilt.

Gegen eine solche Interpretation wehrt sich derzeit ein Bündnis aus SPD, Bündnis 90/Grünen, FDP und Linken. Es gehe hier um sachliche Informationen, sagt Bundesfamilienministerin Katarina Barley von der SPD und nennt es absurd, dass diese unter Strafe gestellt seien. Wenn ein Zahnarzt auf seiner Homepage beschreibe, wie eine Wurzelbehandlung ablaufe, sei das auch keine Werbung für eine solche Behandlung. Bayerns Justizminister Winfried Bausback hält dagegen:

"Der Schwangerschaftsabbruch ist keine normale medizinische Leistung wie eine medizinische Fußpflege. Sondern es geht um den Abbruch einer Schwangerschaft, um die Vernichtung von werdendem Leben, das nach unserer Verfassung Schutz genießt." Justizminister Winfried Bausback

Abtreibung sei in Deutschland nur unter engen Grenzen straffrei. Das müsse auch so bleiben, so der CSU-Politiker. Der Schutz des ungeborenen Leben stehe im Vordergrund. Bausback fürchtet einen Dammbruch: Lockere man das Werbeverbot, normalisiere man schrittweise den Schwangerschaftsabbruch. Ähnlich argumentieren auch Kirchenvertreter und Verbände wie der Katholische Deutsche Frauenbund. Die bayerische Landesvorsitzende Elfriede Schießleder fordert, das Beratungsangebot für Schwangere auszubauen – und zwar in Richtung "für das Leben".

"Einen solchen Fall wie jetzt in Gießen zu nehmen und jetzt plötzlich Werbung für Abtreibung salonfähig zu machen, zu fordern diesen Paragrafen – so unglücklich der im Einzelfall jetzt möglicherweise angewendet wurde – zu streichen, also das geht überhaupt nicht." Elfriede Schießleder vom KDFB

Abtreibungsparagraf 219a streichen?

Justizminister aus vier Bundesländern fordern jetzt, den Paragraf 219a ersatzlos zu streichen. Soweit würde der Präsident der Bayerischen Ärztekammer, Max Kaplan, nicht gehen. Er schließt sich aber der Forderung seiner hessischen Kollegen an:

"Die haben eine Resolution verfasst. Sie fordern den Gesetzgeber auf, den Paragraf 219a dahingehend zu überarbeiten, dass eben ein umfänglich beratender Arzt oder Ärztin, nicht der Gefahr ausgesetzt ist, hier vor den Kadi gezerrt zu werden." Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Ärztekammer

Die Gießener Ärztin hat mehr als 100.000 Unterschriften zur Abschaffung des Paragrafen 219a gesammelt. Heute will sie ihre Petition dem Bundestag überreichen. Ob über den Paragraf 219a im Bundesrat dann diskutiert wird, entscheidet sich wahrscheinlich erst im neuen Jahr. Die letzte Sitzung der Länderkammer ist schon am Freitag.