Justitia mit verbundenen Augen vor blauen Himmel am Lorenzer Platz in Nürnberg.
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Im Prozess um die Kindstötung durch eine 17-jährige Angeklagte aus dem Raum Hof hat das Landgericht die Angeklagte wegen Totschlags verurteilt.

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Baby totgeschlagen: Viereinhalb Jahre Jugendstrafe für Mutter

Das Landgericht Hof hat eine 17-Jährige zu vier Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt. Sie soll ihr Neugeborenes direkt nach der Geburt mit massiver stumpfer Gewalt gegen Kopf und Körper getötet haben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Im Prozess um die Kindstötung durch eine 17-Jährige aus dem Raum Hof hat das Landgericht Hof die Angeklagte wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Wie es in einer Mitteilung des Landgerichts heißt, sah es die Kammer als erwiesen an, dass die junge Frau am 20. Januar dieses Jahres das Kind alleine auf die Welt gebracht und im Anschluss mit massiver stumpfer Gewalt gegen Kopf und Körper zu Tode gebracht hatte.

Schwangerschaft verdrängt: Kind nach Geburt getötet

Den Leichnam des Kindes legte sie dann im Umfeld ihres Elternhauses ab. Weiter heißt es, das Umfeld der Angeklagten habe von der Schwangerschaft keine Kenntnis gehabt, die Angeklagte selbst habe diese für sich verdrängt. Doch Angehörige hätten Geburtsverletzungen wahrgenommen und mit der Angeklagten ein Krankenhaus aufgesucht. Dort sei die Geburt dann entdeckt und die Polizei verständigt worden, die das tote Kind auffinden konnte.

Im Prozess habe die Angeklagte umfangreich Angaben gemacht, eine Vielzahl von Zeugen aus dem Umfeld der Angeklagten und die eingesetzten Ermittlungspersonen seien außerdem gehört worden, heißt es weiter. Ein rechtsmedizinischer Sachverständiger legte das Verletzungsbild und das Obduktionsergebnis dar.

Totschlag: Angeklagte voll schuldfähig

Aufgrund des Ergebnisses eines psychiatrisch-forensisches Gutachtens, sah die Kammer die Angeklagte für voll schuldfähig an. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft beantragte eine Jugendstrafe von sechs Jahren, die Verteidigung von maximal zwei Jahren unter Aussetzung zur Bewährung. Die Kammer verurteilte die 17-Jährige schließlich zu ´viereinhalb Jahren Jugendstrafe, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können binnen einer Woche in Revision gehen.

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